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Gartenpflege steuerlich absetzen - so geht's

01.11.2012 | 11:43 Uhr

Essen. Auch im Herbst ist viel zu tun bei der Gartenpflege: Laub harken, Beete winterfest machen und erste Blumenzwiebeln für das Frühjahr setzen. Oft fallen auch Reparaturen an. Gartenbesitzer, die einen Gärtner oder Handwerker beauftragen, können diese Dienstleistungen zum Teil steuerlich absetzen.



Wichtig ist bei Arbeiten im Garten zunächst, zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen zu unterscheiden. Diese Einordnung spielt eine wichtige Rolle bei der Frage, zu welcher Höhe Gartenbesitzer die Kosten dafür steuerlich absetzen können. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin.

Handwerkerleistungen sind zum Beispiel Reparaturen am Gartenzaun und andere einmalige Tätigkeiten. Auch die komplette Neuanlage des Gartens mit Erdarbeiten ist als Handwerkerleistung anrechnungsfähig. Diese Kosten können Gartenbesitzer zu 20 Prozent steuerlich absetzen, insgesamt können jedoch höchstens 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen hingegen sind bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr absetzbar, jedoch auch nur zu 20 Prozent (Stand: November 2012). Dazu gehören laufende Tätigkeiten wie Rasenmähen und das Schneiden der Hecke.

Wichtig: Die steuerliche Förderung bezieht sich nur auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten sind nicht begünstigt. Um die Gartenpflege steuerlich absetzen zu können, sollten Gartenbesitzer sich daher immer eine Rechnung ausstellen lassen, die diese beiden Posten getrennt aufführt. Sie sollten außerdem die Rechnung immer per Überweisung und nicht in bar bezahlen. Andernfalls riskieren Sie, dass die Ausgaben nicht anerkannt werden.

sw

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