Fehler in Jahresabrechnung von Wohnanlagen sind riskant
10.03.2013 | 08:45 Uhr 2013-03-10T08:45:00+0100
Bonn. Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum weist darauf hin, das Fehler in der Jahresabrechnung von Gemeinschaftseigentumsanlagen für Mitglieder des Verwaltungsbeirates teuer werden können: Die Abrechnung muss eine nachvollziehbare Zusammenstellung der Finanzvorgänge des letzten Jahres sein.
Fehler in der Jahresabrechnung von Wohnanlagen in Gemeinschaftseigentum können für Mitglieder des Verwaltungsbeirates teuer werden. Für den entstandenen Schaden können die Beiräte haftbar gemacht werden. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin (Az.: V ZR 44/09).
Erstellt werden die Jahresabrechnungen in der Regel von den jeweiligen Verwaltungen. Die Jahresabrechnung muss eine geordnete, nachvollziehbare Zusammenstellung der finanziellen Vorgänge des letzten Jahres sein. Der Verwaltungsbeirat, ein Gremium aus mehreren gewählten Eigentümern , muss dieses Dokument prüfen, bevor es dann der Eigentümerversammlung vorgelegt wird.
Mit Grundlagen der Buchhaltung vetraut machen
Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates sollten sich daher mit den Grundlagen der Buchhaltung vertraut machen, empfiehlt der Verein in einem Ratgeber. Denn nur so könnten eventuelle Fehler tatsächlich entdeckt werden. Die Verwaltung müsse den Mitgliedern des Beirates alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen vorlegen. Dazu zählten unter anderem Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge beispielsweise mit Handwerkern .
Hilfreich sei es außerdem, ein Prüfungsprotokoll anzufertigen. Darin sollten die wesentlichen Schritte der Prüfung festgehalten werden. Das erleichtere die Arbeit in den folgenden Jahren. Dieses Protokoll könne der Jahresabrechnung beigefügt und somit allen Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. (dpa/tmn)
10:06
Gibt es als Verwaltungsbeirat eine Möglichkeit sich zu schützen?
Sie heisst Vermögensschadenshaftpflicht für den Beirat und sollte von einer Eigentümergemeinschaft genauso verlangt werden wie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für den Verwalter.
Die Beiträge sind (noch) relativ gering, niemand sollte ohne eine solche Versicherung eine unbezahlte Beiratsfunktion übernehmen.
Noch wichtiger ist der Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflicht für den Wohnungsverwalter, welche er aber selbst abschliessen und bezahlen muss und dessen Nachweis sich die Eigentümergemeinschaft unbedingt vorzeigen lassen sollte.
Übrigens hat jeder Eigentümer das Recht, Rechnungen einzusehen und sollte gerade bei Handwerkerleistungen und anderen Dienstleistungen genau nachsehen. Hier werden gerne überhöhte Rechnungen gegen "üppige Weihnachtsgeschenke" versteckt in die Rechnungen eingebaut!
10:03
Das war ja mal wieder klar. Ob Manager, Politiker oder die Verwaltung der Städte - niemand ist persönlich verantwortlich, wenn er den Karren gegen die Wand fährt.
Ob krasse Fehlentscheidungen im Management, politisches Harakiri, oder versaute Bauanträge usw. - da hat der Arbeiter, Wähler oder Bürger bekanntlich immer Pech gehabt.
Beim kleinen Mann selber allerdings, wird die Haftung natürlich ganz anders gesehen.