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Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ihre Tücken

24.12.2012 | 05:45 Uhr
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ihre Tücken
Wer zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, muss sich an die Regeln des Wohnungseigentümergesetzes halten. Foto: Getty Thinkstock

Berlin.  Eigentumswohnungen suggerieren zwar, dass man sein alleiniger Herr ist, doch ganz so verhält es sich nicht: Anders als Hausbesitzer dürfen Wohnungseigentümer vieles nicht allein entscheiden. In Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Regeln - und die können teuer werden.

Eigentumswohnungen , vor allem in Ballungsgebieten, sind derzeit sehr begehrt. Sie gelten als lukrative Geldanlage und Schutz vor steigenden Mieten . Und zumindest kleinere Wohnungen sind auch mit kleinerem Budget erschwinglich. Doch der Erwerb einer Eigentumswohnung hat seine Tücken und weist gegenüber dem Hauskauf einige Besonderheiten auf.

"Interessenten sollten sich gründlich überlegen, ob diese Form des Eigentums für sie infrage kommt", rät Sandra Weeger-Elsner vom Verbraucherschutzverein "Wohnen im Eigentum". Denn anders als Hauseigentümer können Wohnungseigentümer vieles nicht allein entscheiden. Wenn sie zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören, müssen sie sich an die Regeln des Wohnungseigentümergesetzes halten. Und das kann anstrengend und teuer werden.

Jeder muss zahlen

Bei allen Fragen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, das sind beispielsweise die Außenanlage, Wände, Fenster oder Dach, müssen die Miteigentümer einbezogen werden. Auch finanziell. Jeder Wohnungseigentümer zahlt seinen Anteil für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. "Wird beispielsweise eine Reparatur des Daches erforderlich, trägt jeder Wohnungseigentümer die Kosten hierfür nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils", erläutert Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer.

Regelmäßige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten werden durch das von den Wohnungseigentümern zu entrichtende Wohngeld gedeckt. Für außerordentliche Maßnahmen können Sonderumlagen erhoben werden. "Besteht Renovierungsbedarf und hat die Eigentümergemeinschaft keine ausreichende Instandhaltungsrücklage gebildet, kann hier auf den Erwerber eine erhebliche Kostenbelastung zukommen", sagt Solveen.

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Kommentare
29.12.2012
15:09
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ihre Tücken
von melr | #2

Ich kenne niemanden, der als Miteigentümer keine Probleme hätte.

Das können die ruhigsten netten Leute sein, sie werden trotzdem dauernd in irgendwelche Quelereien hineingezogen.

Der Verwalter macht Mist, Abrechnungen weden gar nicht oder falsch erstellt, Miteigentümer schließen sich zu Grüppchen zusammen und treiben die anderen mit Anträgen oder Verweigerungen zum Wahnsinn.

Man hat eigentlich immer Querulanten in der Eigentümerschafft. Oder einen, der notorisch pleite ist, und der dann alles an Ausgaben blockiert, was irgendwie geht.

Falsche Grundpläne, die das vermeintliche Eigentum zu Nachbars Grundstück machen. Behörden und Versorger, die Rechnungen einfach an irgendeinen der Miteigentümer schicken, der dann für alle vorstrecken muss.

Wohnungskäufer können einem wirklich leid tun. Vom Regen in die Traufe. Der Verwalter und Miteigentümer sind der neue "Vermieter", und der Mieterschutz gilt auch nicht mehr. Nix mit eigener Herr sein, im Gegenteil.

24.12.2012
10:48
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ihre Tücken
von harrass | #1

Viel wichtiger ist eine gute Verwaltung. Das ist fast immer das Problem von Eigentumswohnungen.

Ich ärger mich seit 3 Jahren mit Haus und Grund rum - die machen einfach gar nix und wenn, dann totalen Murks...

Da gibt es eine Frau Sippel, die könnte man durch einen Sack Reis ersetzen und 3 Monate würde niemand den Unterschied bemerken.
Und wenn dann doch mal eine Antwort kommt, dann ist die genauso Sinn und Inhaltsvoll wie alles, was der Sack von sich geben würde...

1 Antwort
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ihre Tücken
von DerRheinberger | #1-1

Mein Tipp:

Antrag auf Verkürzung der Laufzeit des Verwaltervertrags auf max. 2 Jahr bei der nächsten Eigentümerversammlung stellen. Das hält die Verwaltung auf Trab und man wird sie bei Unzufriedenheit schneller wieder los! Ist eine Verwaltung dazu nicht bereit, würde ich sie sowieso nicht empfehlen.

Im übrigen vertritt Haus- und Grund ausschliesslich die Interessen von Wohnungsspekulanten und Miethaien. Eine Wohnungsverwaltung würde ich dieser den Bauspekulanten verpflichtenden Organisation niemals anvertrauen!

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