Das aktuelle Wetter NRW 8°C
Blitzschutzanlagen

Bei hohen und alleinstehenden Häusern auf Blitzschutz achten

05.10.2012 | 08:45 Uhr
Bei hohen und alleinstehenden Häusern auf Blitzschutz achten
besonders bei gefährdeten Häusern sollte man auf einen Blitzschutz achten. Foto: ANC-NEWS

München.   Wer ein Haus kauft oder baut, sollte darauf achten, dass es sicher vor Blitzeinschlag ist. Besonders gefährdet sind Häuser auf Anhöhen oder solche, die allein stehen.

Hausbesitzer sollten prüfen lassen, ob ihr Haus wirksam vor Blitzeinschlag geschützt ist. Besonders gefährdet sind bei Gewitter einzelne freistehende oder hohe Häuser und solche, die auf Anhöhen gebaut sind. "Die Errichtung und regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen ist zwar nur für Sonderbauten wie Schulen oder Seniorenheime vorgeschrieben, doch auch bei normalen Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere in gefährdeten Regionen, ist das Anbringen von Blitz schutzanlagen sinnvoll", sagt Alexander Lyssoudis von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz stellt durch die Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungen des Blitzableiters sicher, dass der Großteil des Blitzstroms außen am Gebäude ins Erdreich abgeleitet wird.

Beim inneren Blitzschutz geht es darum, Überspannungen zu vermeiden und elektrische und elektronische Anlagen des Gebäudes vor zu hoher Spannung zu schützen. Denn Überspannung kann zur Zerstörung der gesamten Elektroanlage und schlimmstenfalls zu Bränden führen. (dapd)

dapd München

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7163042/create

Fotos und Videos
Wohnungen ohne Wert?
Bildgalerie
Immobilien
Rock Hard Festival
Bildgalerie
Metal am Kanal
Wave-Gotik-Treffen in Leipzig
Bildgalerie
Festival
Die stärksten Bilder der Woche
Bildgalerie
Rückblick
Aus dem Ressort
LEG Immobilien kauft 2200 Wohnungen in Ruhrgebiet
Wohnungsmarkt
Das Wohnungsunternehmen LEG hat in Nordrhein-Westfalen 2200 Wohnungen erworben. Der Immobilienkonzern verspricht sich durch die Wohnungen in Dortmund, Essen, Bochum und Witten jährliche Mieteinnahmen von gut sechs Millionen Euro. Die Einkaufstour ist damit aber noch nicht beendet.
Neuer Bebauungsplan der Stadt Oberhausen untersagt Wettbüro
Spielhallen
Ein neuer Bebauungsplan untersagt Betriebe „mit schädlichen Auswirkungen“ an der Helmholtzstraße. Nun muss ein Wettbüro weichen. Vermieter Knut Sölter fürchtet jetzt, keinen Nachmieter für das Ladenlokal zu finden und die zum Verkauf stehende Immobilie unter Wert verkaufen zu müssen.