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Mietverträge

An welche Klauseln Mieter sich nicht halten müssen

14.01.2013 | 08:45 Uhr
An welche Klauseln Mieter sich nicht halten müssen
Mieter müssen sich nicht an alle Klauseln im Mietvertrag halten: Entspricht die Klausel nicht dem geltenden Recht, darf der Mieter sie getrost ignorieren.Foto: WAZ FotoPool

Berlin.  "Der Vermieter ist jederzeit zum Betreten der Wohnung berechtigt" oder: "Die Tierhaltung ist generell untersagt" - das sind Klauseln, die in vielen Mietverträgen stehen. Mieter müssen sich allerdings gar nicht daran halten, weil diese Klauseln nicht rechtens sind. Warum das so ist und welche Klauseln noch unwirksam sind, lesen Sie hier.

Der Einfallsreichtum mancher Vermieter ist groß, wenn es um Verbote und Gebote für Mieter geht. Gern werden in Mietverträgen Regeln aufgestellt, die die Rechte der Mieter unzulässig beschneiden. Dort finden sich dann Formulierungen wie: "Der Mieter darf in seiner Wohnung nicht musizieren", "Die Tierhaltung ist generell verboten" oder "Der Vermieter ist jederzeit zum Betreten der Wohnräume berechtigt". "Solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen", sagt der Sprecher des Deutschen Mieterbundes , Ulrich Ropertz.

Selbst wenn ein Mieter einen Mietvertrag mit unwirksamen Klauseln unterschreibt, muss er sich nicht daran halten. Denn an ihre Stelle tritt dann die gesetzliche Regelung. Nach dieser sind das Musizieren und die Tierhaltung in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Und der Vermieter darf die Wohnung der Mieter nur nach vorheriger Anmeldung und zu zumutbaren Zeiten betreten.

Um einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Mieter vor der Unterschrift ihren Vertrag genau prüfen. Das gilt nicht nur für Mietverträge, die von unerfahrenen privaten Vermietern selbst formuliert wurden. Auch in vorgedruckten Formularmietverträgen von großen Wohnungsunternehmen, Maklern und Hauseigentümervereinen verstecken sich unzulässige Vertragsklauseln.

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Kommentare
14.01.2013
10:08
An welche Klauseln Mieter sich nicht halten müssen
von miriam.lessmann | #3

Danke für den Hinweis. Wie haben den Fehler korrigiert.

Miriam Lessmann
Community Management

14.01.2013
10:01
An welche Klauseln Mieter sich nicht halten müssen
von DerNachdenker | #2

ROFL, wird hier echt immer peinlicher...

14.01.2013
09:14
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #1

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