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Zusammenarbeit bei Alg II "Katastrophe"

13.07.2008 | 18:57 Uhr

Berlin. Die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen in den Jobcentern ist laut BA-Chef Frank-Jürgen Weise eine "Katastrophe".

Die Arbeitsgemeinschaften sind für BA-Chef Frank-Jürgen Weise nur "Mitternachtsbierdeckelkompromiss". (WR-Bild: Franz Luthe)

Gebraucht werde ein neues Modell mit einer klaren Aufgabenverteilung, sagte Weise am Wochenende im Deutschlandradio Kultur. Dabei solle die BA alleine für Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen zuständig sein. Die Kommunen sollten "sozial-integrative Leistungen" erbringen, die für die Arbeitsaufnahme wichtig seien - beispielsweise Kinderbetreuung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die mit der Hartz-IV-Reform eingeführten Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen (ARGEN) als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuorganisation gefordert. Die bundesweiten Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und BA je zur Hälfte zuständig sind, seien "ein Mitternachtsbierdeckelkompromiss von beruflich unerfahrenen Menschen" gewesen, sagte Weise. Die Konstruktion sei "im Prinzip" gut gewesen, die praktische Zusammenarbeit der Bundesagentur mit privaten Dritten, mit Kommunen und der Wohlfahrtspflege aber "eine Katastrophe".

Eine klare Aufgabenverteilung sei "das viel bessere Modell, als 50:50 über Schreibtischhöhe, Kauf von Briefmarken oder sonst was zu entscheiden". Die Bundesagentur wolle sich künftig stärker um Beratung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kümmern, sagte Weise weiter.

Im Zuge der Hartz-IV-Reform waren bundesweit Arbeitsgemeinschaften aus Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und der Kommunen gebildet worden, um die neuen Leistungen der "Grundsicherung für Arbeitssuchende", insbesondere das Arbeitslosengeld II, auszuzahlen. Im Dezember 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch gerügt, solche "Mischverwaltungen" seien im Grundgesetz nicht vorgesehen und für die Bürger nicht transparent. Die Richter forderten bis spätestens Ende 2010 eine Neuregelung. Im Februar hatten daraufhin das Bundesarbeitsministerium und die BA Eckpunkte für so genannte kooperative Jobcenter vorgelegt. Danach sollten die von Karlsruhe gerügten Unklarheiten allein durch Verträge zwischen Bundesagentur und Kommunen gelöst werden.

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