Westerwelles Hartz-IV-Thesen im Faktencheck
18.02.2010 | 10:36 Uhr 2010-02-18T10:36:00+0100
Essen.FDP-Chef Guido Westerwelle hat eine Grundsatzdebatte über die Hartz-IV-Sätze angestoßen. Er nimmt für sich in Anspruch, „dem Volk die Wahrheit zu sagen“. Doch wie wahr sind seine Aussagen – was sagen die Fakten? Thesen und Zahlen.
„Durch diese Umverteilungspolitik wird der ganz normale Steuerzahler zum Sozialfall”.
Westerwelle kritisiert, der Sozialstaat werde immer teurer. Das stimmt insgesamt, aber nicht in Bezug auf sein Streitthema. Die Ausgaben des Bundes für die Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern, um die sich die Debatte dreht, sind seit Einführung 2005 gesunken: von 25,3 Milliarden Euro im ersten Jahr auf 21,6 Milliarden 2008. Im Krisenjahr 2009 stiegen sie auf 23,5 Milliarden. Zum Vergleich: 2004 gab der Staat für die danach zusammengelegte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe 26,6 Milliarden Euro aus.
„Es ist unerträglich, wenn jemand, der arbeitet, oft weniger hat, als wenn er nicht arbeiten würde.”
Wer arbeitet, kann weniger verdienen als ein Hartz-IV-Empfänger; weniger haben kann er nicht, wenn auch er die Sozialgesetze nutzt. Hartz IV ist eine staatliche Untergrenze. Wer weniger verdient, kann seinen Lohn mit Hartz IV aufstocken. Derzeit gibt es 1,3 Millionen „Aufstocker”, die meisten davon sind Teilzeit- oder Minijobber. Es gibt aber auch rund 260 000 Aufstocker, die Vollzeit arbeiten.
„Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge.“
Zwar stimmt der Vergleich zwischen Lohn und den rund 1600 Euro, die eine vierköpfige Hartz-IV-Familie erhält. Doch bei einer Kellnerin mit 1400 Euro brutto kommt am Ende mehr heraus, wenn sie Hilfen beantragt. Netto bleiben ihr rund 1100 Euro. Weil das zwar für sie selbst, aber nicht für ihre Kinder reicht, kann sie bei der Familienkasse Kinderzuschläge und beim Sozialamt Wohngeld beantragen. Die Berechnung beider Hilfen ist sehr individuell. Die Familienkasse Bochum hat diesen fiktiven Fall mit der Annahme von 600 Euro Miete berechnet: Die Kellnerin hätte Anspruch auf 280 Euro Kinderzuschlag und 340 Euro Wohngeld. Sie käme damit auf 1720 Euro. Außerdem dürfte sie 368 Euro Kindergeld behalten, das auf Hartz IV angerechnet wird. Arbeiten lohnt sich für sie doch.
„Diejenigen, die arbeiten, werden zu den Deppen der Nation.“
Westerwelle zielt damit auf das Lohnabstandsgebot. Laut Verfassungsgericht wird dieser Abstand gewahrt. Die Regelsätze werden vom unteren Einkommensfünftel abgeleitet und mit Abschlägen versehen. Der Abstand besteht freilich nur zum durchschnittlichen Geringverdiener, nicht zum niedrigsten Lohn. Will Westerwelle erreichen, dass jeder, der voll arbeitet, mehr hat als ein Arbeitsloser, gibt es nur zwei Wege: Entweder einen Mindestlohn, der sämtliche Löhne über Hartz-Niveau hebt. Oder man senkt die Grundsicherung unter den niedrigsten Vollzeitlohn. Dann läge Hartz IV jedoch unter dem staatlich garantierten Existenzminimum – was das Verfassungsgericht verbieten würde.
„Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“
Dekadenz hat zwei Aspekte: Luxus und Faulheit. Für Luxusgüter gibt der Staat Arbeitslosen ausdrücklich kein Geld. Die Abschläge auf Lebensmittel und Kleidung werden damit begründet, dass in die zugrunde gelegten Durchschnittsausgaben der Geringverdiener auch Champagner und Pelzmäntel einfließen. Das haben die Verfassungsrichter beanstandet – nicht, weil sie Arbeitslosen Luxusgüter zugestehen, sondern weil sie bezweifeln, dass Geringverdiener Champagner trinken und Pelze tragen.
Faule Arbeitslose gibt es natürlich. Als ihr Protagonist tourt derzeit Arno Dübel durch die Talkshows. Wie viele Dübels es gibt, kann nur geschätzt werden, weil nicht jeder Vermittler sofort mit Sanktionen reagiert. Was man weiß: Pro Jahr werden rund 150 000 Langzeitarbeitslosen die Bezüge gekürzt, weil sie ein Jobangebot ablehnen. Das sind rund drei Prozent der erwerbsfähigen Hilfebezieher.

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