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Warum der Gouda künftig auch aus den USA kommen könnte

Warum der Gouda künftig auch aus den USA kommen könnte

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Grüne Woche Foto: dpa
Regionale Produkte könnten ihren Schutz verlieren, wenn das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA kommt. Es geht um Gouda, Printen, Bier und Spätzle.

Essen. 

Es geht zum Beispiel um die Thüringer Rostbratwurst, den Westfälischen Knochenschinken, Aachener Printen oder Schwäbische Spätzle. Die Hersteller regionaler Spezialitäten verlieren nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt womöglich ihre Privilegien. Dies könnte für eine Einigung in den Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA erforderlich sein.

„Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“, sagte der CSU-Politiker dem Magazin „Der Spiegel“.

Bisher sind bestimmte regionale Produkte besonders geschützt. Die Gütezeichen „g.U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g.g.A.“ (geschützte geografische Angabe) und „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU schon im Jahre 1992 zur Förderung traditioneller Lebensmittel eingeführt.

Europäische Gütezeichen wie „g.U.“ und „g.g.A“

Das Zeichen „g.U.“ garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Lebensmittels in einem bestimmten Gebiet nach einem festgelegten Verfahren erfolgt ist. Ein Beispiel ist der „Allgäuer Emmentaler“: Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung verwendet werden.

Das Gütezeichen „g.g.A.“ soll eine Verbindung der Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren. Dabei muss nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein. Beispiel: Ein Käse darf erst dann „Holsteiner Tilsiter“ heißen, wenn er in Schleswig-Holstein gereift ist.

Das Zeichen „g.t.S.“ bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt ein traditionelles Herstellungsverfahren hervor. Beispiele sind der Mozzarella oder der Serrano-Schinken.

Tiroler Speck und Holländischer Gouda

Er halte die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel für „sehr bürokratisch“, urteilte der deutsche Agrarminister Schmidt. Die EU schütze auch solche Spezialitäten, „deren Grundstoffe längst nicht mehr nur in ihren Heimatregionen hergestellt werden“. Darüber habe sich der US-Handelsbeauftragte Michael Froman bei einem Treffen in Washington bei ihm beschwert.

Unter dem Stichwort TTIP verhandeln EU und USA bereits seit Monaten: Durch die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ soll der weltgrößte Wirtschaftsraum mit rund 800 Millionen Verbrauchern entstehen. „Es wäre unseren amerikanischen Handelspartnern schwer vermittelbar, dass sie keinen Tiroler Speck oder Holländischen Gouda zu uns exportieren dürften, wenn wir in Europa selbst den Schutz nicht konsequent durchsetzen würden“, gab Schmidt zu bedenken.

„Wer will schon bayerisches Bier aus Florida?“

Die Äußerungen des Ministers sorgen für Kritik beim Koalitionspartner SPD. „Der Minister liegt falsch“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering im Gespräch mit dieser Zeitung. „Regionale Produkte sind ein Zeichen von Qualität und geben den Verbrauchern Orientierung. Das darf durch TTIP nicht infrage gestellt werden. Wer will schon bayerisches Bier aus Florida?“

Kritik kommt auch von den Grünen: „TTIP wird europäische Verbraucherschutzstandards aushebeln“, warnte die Bundesvorsitzende Simone Peter. Dem widersprach Schmidt: „Mir geht es darum, dass unsere Standards so bei uns selbst eingehalten werden, dass wir sie mit guten Argumenten den Amerikanern als Lösungsvorschlag präsentieren können.“ Wenn der Missbrauch in Europa selbst stattfinde und in die USA überschwappe, „werden unsere Argumente dünn“.