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Verbraucherschützer wollen Kosten für Abmahnungen begrenzen

14.02.2012 | 14:51 Uhr
Verbraucherschützer wollen Kosten für Abmahnungen begrenzen
Die Kosten für Abmahnungen sollen begrenzt werden - fordern Verbraucherschützer.Foto: dapd

Berlin.  Wer schon einmal Ärger mit einem der berüchtigten Abmahn-Anwälte hatte, weiß, wie teuer das werden kann. Diese Kosten wollen Verbraucherschützer jetzt begrenzen. An Privatpersonen gerichtete Abmahnungen sollen maximal 100 Euro kosten dürfen, schlägt die Verbraucherzentrale vor. Erste Politiker stimmen zu.

Verbraucherschützer wollen mit einer Gesetzesänderung die Abzocke mit Abmahnungen begrenzen. Die erste Abmahnung dürfe privat handelnde Verbraucher maximal 100 Euro kosten, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahn-Industrie nicht stoppen", sagte Cornelia Tausch, vzbv-Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales.

In den Verbraucherzentralen häufen sich nach Angaben des vzbv Beschwerden über Abmahnungen im Zuge angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet. Wer eine Software, ein Video oder ein Musikstück im Internet kostenlos herunterlädt, läuft Gefahr, sich eine Abmahnung einzuhandeln. Doch nicht immer sind diese gerechtfertigt.

Massenabmahnungen plagen Verbraucher

Betroffen seien auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. "Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben", erklärte Tausch.

Um Verbraucher vor ungerechtfertigten Massenabmahnungen zu schützen, sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. Doch die Regelung greife in der Praxis nicht, da unklar bleibe, was privat und was geschäftlich sei, erklärte der vzbv und forderte eine Klarstellung.

Abmahnungen sollen maximal 100 kosten dürfen

Abmahnungen dürften maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im Dezember angekündigt, bald einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.

"Die Politik muss lernen, mit den Geschwindigkeiten neuer und unseriöser Praktiken im Internet Schritt zu halten", sagte Ulrich Kelber, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. "Die Hintertüren für gewissenlose Rechtsanwälte und Inkassobüros müssen dicht gemacht werden." Privatpersonen dürften für kleinste, oft unwissentliche Verstöße gegen das Urheberrecht nicht mit hohen Abmahnkosten belastet werden. (dapd)

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