Polizeigewerkschaft fordert Halterhaftung bei Verkehrsverstößen
13.02.2012 | 08:15 Uhr 2012-02-13T08:15:47+0100
Berlin. Nicht immer sind die Blitzer-Fotos der Polizei so eindeutig, dass der Fahrer ermittelt werden kann. Die Polizei fordert jetzt, dass in solchen Fällen künftig der Halter des Fahrzeugs haften soll. Bislang kommt laut Polizei die Hälfte der Fahrer, die geblitzt werden, ohne Strafe davon.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert die Einführung einer sogenannten Halterhaftung für Vergehen im Straßenverkehr. "Die Fahrzeughalter sollen für geblitzte Raser zahlen, wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt der "Bild"-Zeitung vom Montag.
Er warb damit für ein Modell aus den Niederlanden und Österreich. Demnach kommen derzeit in Deutschland bis zu 50 Prozent der Fahrer, die zu schnell unterwegs sind , nach dem Blitzen unerkannt davon.
Fotos sind nicht immer eindeutig
"Wenn jemand zu schnell fährt, bei Rot eine Kreuzung quert oder den Abstand nicht einhält, kann die Polizei anhand des Fotos nicht immer sofort feststellen, wer der Fahrzeugführer war", sagte Wendt der Zeitung. Dem könne nur die direkte Haftung der Fahrzeughalter Abhilfe schaffen. (afp)

07:08
@#20. Richtig!
22:33
Daß es zum Juristen nicht gereicht hat, merkt man diesem Gewerkschaftsbürokraten Wendt immer wieder an.
Wenn man nicht so schnell denken kann, sollte man manchmal einfach eine Nacht drüber schlafen, bevor man seinen polizeilichen Senf dazugibt!
Wer hat denn da keine juristische Kenntnisse?
Die Darstellung hier im Westen ist wie meist in der Presse stark vereinfacht. Rechtlich würde der Halter nicht für die Tat haften, er haftet dafür das er nicht sichergestellt hat zu wissen wer sein Fahrzeug gefahren hat. So in den Niederlanden und in Österreich und selbstverständlich rechtstaatlich einwandfrei.
Also bevor man hier rumkotzt erst mal selbst schlau machen!
Lassen Sie sich dringend mal ein paar Satzzeichen schenken, dann tut es auch nicht so weh, Ihre Texte lesen zu müssen!
17:46
Wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist, weil der Halter sich nicht "erinnert", wem er das Fahrzeug geliehen hat, muss er den Kopf hinhalten, völlig richtig so. Und wegen fortschreitenden Gedächtnisverlust sofort die Fahrerlaubnis entziehen, er ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit!
Okay, dann sagen Sie mir doch mal, was Sie am Samstag, den 14. Januar 2012 abends gemacht haben? Ich glaube kaum, dass Sie sich daran erinnern können. Es ist normal, dass man etwas vergisst. Der Mensch ist keine Maschine.
16:26
GEWERKSCHAFT!
Also das machen wozu eine Gewerkschaft da ist und nicht versuchen geltendes Recht verändern zu wollen!
14:11
Dieser Vorschlag kam wohl von einen lustigen und trinkfreudigen Karnevalsveranstaltung.
Noch ist der Fahrzezeugführer für sein Handeln verantwortlich NICHT der Halter!
SO soll es auch bleiben! Ein feuchtfröhliches Alaaf und Helau an die Polizeigewerkschaft!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
12:31
*Ironie_an* Also, wäre die Konsequenz, dass ich mein Auto an meine Familie oder Freunden nicht mehr verleihen darf, weil ich sonst dafür hafte, was die anderen mit meinem Auto machen. So habe ich weniger Aufwand und keinen Verschleiß durch Fremdnutzung mehr. Super, das nenne ich mal Freiheit (weil das Auto nur noch für mich zur Verfügung steht) und spart Kosten. *Ironie_aus*
Sage mal, ist der Herr Wendt noch zu retten? Wer einen Führerschein hat, darf auch mit dem Auto fahren. Sonnenklar. Wenn jemand mit meinem Auto fährt und derjenige Mist baut, dann ist die Polizei für die Erziehungsmaßnahmen verantwortlich und den betreffenden Fahrer/in ausfindig zu machen. Sonst heißt es Pech gehabt. Die Beweise muss die Polizei erbringen und nicht der Fahrzeughalter, der zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto nicht gefahren ist und womöglich nicht mehr weiß, wem er das Auto verliehen hat. Ein Fahrtenbuch führe ich unter Garantie nicht ein und kontrolliere auch noch mein Familie und Freunde. Darf man denn niemanden mehr vertrauen? Wo sind wir hier eigentlich?
12:26
Also wer im Glaskasten sitzt, sollte nicht mit Steinen nach den Deutschen Autofahrern werfen. Wir Bürger sind wenn es um die Polizisten und Feuerwehrleuten geht sehr tolerant.
So sollte es doch auch wohl bleiben.
Ich glaube das in der Fahrschule richtig gelesen zu haben.
Sonst werden die Polizeiautos und Feuerwehrwagen bald mit einem Geschwindigkeitsgerät zur Überwachung besorgter Bürger ausgestattet. Es gibt doch die STVO und Sonderrechte welche aber die Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Sondereinsätzen auf 20 % begrenzen. Wenn dann so ein Polizeiwagen eine Straße von 5 km länge befährt, wo eine Begrenzung auf 30 km ist, dürfte er nur 36 St/km fahren. Das mit Blaulicht und der ganzen Musik.
Eigentlich doch nicht gewollt oder???
Begrenzung der Geschwindigkeit bei SoSi-fahren auf 20% plus. Was ist denn das für ein kruder Unsinn?
12:08
Ich finde den Vorschlag der Polizeigewerkschaft gut.
Jeden Tag rennen tausende Polizisten den Verkehrssündern nach, um herauszufinden wer denn wirklich gefahren ist. Ein enormer Verwaltungsaufwand!
Wird nun der Halter zu Verantwortung gezogen, steht es diesem ja zu den tatsächlichen Fahrer zu benennen, um somit selbst nicht zahlen zu müssen. Kennt bzw. nennt er den Fahrer nicht und muss somit selber zahlen, überlegt er sich beim nächsten mal bestimmt an wen er sein Auto verleiht!
Zu dem Fall von Dortmundermannie kann ich nur sagen, dass der Halter sein Auto nicht mehr verleihen wird wenn er für den Fahrer des Fahrers zahlen muss...oder er führt dann eben ein Fahrtenbuch.
Ansonsten beklagen sich die meisten Leute doch nur, weil Ihnen durch diese Regelung die Möglichkeit genommen wird, einer Strafe zu entkommen.
Wenn die Polizisten nicht mehr damit beschäftigt sind die tatsächlichen Verkehrssünder zu ermitteln haben wir vielleicht ein paar Polizisten mehr auf den Straßen, um die vielen anderen Probleme zu bekämpfen.
Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung!
12:01
Natürlich wird man dem Halter keine Punkte geben können, wenn jemand anders mit dem Fahrzeug zu schnell fährt. Die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann nur personenbezogen geprüft werden.
Bei Bußgeldern siehts anders aus, § 25 a StVG ("Halterhaftung" bei Falschparken) ist auch verfassungsgemäß.
12:01
In Deutschland kann nur der zu einer Strafe herangezogen werden, der des ihm vorgeworfenen Vergehens überführt ist. Das ist Aufgabe der Ordnungsbehörden und nicht des Fahrzeughalters oder sonst irgendwelcher Denunzianten...
Wenn der Staat Kohle haben will, ist das mindeste, dass er nachweist, dass seine Forderungen den Richtigen treffen.