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Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben

29.01.2013 | 15:50 Uhr
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produkteigenschaften.Foto: dapd

Karlsruhe.  Beim Internet-Auktionshaus Ebay verwenden Verkäufer häufig den Zusatz "keine Gewährleistung". Dies schützt sie jedoch nicht davor, Haftung für die angebotene Ware zu übernehmen, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht entschied. Wird ein Artikel als gebrauchsfähig beschrieben, muss er es auch sein.

Verkäufer im Internet-Aktionshaus Ebay sind durch den häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" nicht von jeglicher Haftung für ihre angebotenen Waren befreit. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Wenn demnach eine Verkaufsanzeige einen Artikel als gebrauchsfähig beschreibt, gilt diese Eigenschaft als zugesichert.

In dem Fall ging es um ein Kajütboot, das in Berlin für 2.500 Euro über Ebay den Besitzer wechselte. Das Holzboot war jedoch von Pilz befallen und nicht mehr seetauglich, was ein vom Käufer in Auftrag gegebenes Gutachten eindeutig belegte. Die Reparaturkosten wurden mit 15.000 Euro veranschlagt.

 

Verkäufer hatte Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen

Zwar berief sich der Verkäufer darauf, Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen zu haben. Doch blieb er damit vor Gericht ohne Erfolg. Denn in der Anzeige wurde das Motorboot als "schönes Wanderboot" für "längere Entdeckungstouren" angepriesen.

Sowohl das zunächst zuständige Landgericht Berlin als auch der BGH sahen in der Beschreibung die Zusicherung, dass das Boot seetauglich sei. Der Voreigentümer haftet nun für die Beseitigung des Pilzbefalls.

Allerdings hatten die Käufer nach Ansicht des BGH einen Formfehler gemacht. Sie verlangten sofort die Rückabwicklung des Kaufvertrags, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, das Boot selbst vor Ort zu besichtigen. Vor Ort bedeutet in der Regel, dass die Besichtigung am Wohnort des Verkäufers stattfinden muss.

Verkäufer muss Mängel beseitigen oder Kaufpreis erstatten

Diese Gelegenheit musste dem Verkäufer eingeräumt werden. Sollte die Beseitigung des Pilzbefalls unmöglich oder unverhältnismäßig teuer sein, könnte der Verkäufer die Mängelbeseitigung ablehnen. Dann müsste er allerdings das Boot zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Der Fall wurde vom BGH an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Es soll unter anderem entscheiden, ob der Mangel an dem Boot vollständig behoben werden kann.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 96/12)

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Kommentare
13.03.2013
19:18
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
von apfeltasche | #6

Wer käuft denn noch bei Ebay? Der ganze Laden ist doch nicht koscher!

21.02.2013
20:50
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
von feierabend | #5

was ist boulevard?

31.01.2013
00:05
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
von nussknacker | #4

wer mir etwas verkauft und schreibt, alles funktioniert und ich dann Schrott bekomme, dann ist das BETRUG.
Dann bekommt der eine Strafanzeige und meinen Rechtsanwalt mit Schadenersatzanspruch!
Da brauche ich kein BGH!

30.01.2013
19:18
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
von Schorlemme | #3

Zitat derwesten.de "Allerdings hatten die Käufer nach Ansicht des BGH einen Formfehler gemacht. Sie verlangten sofort die Rückabwicklung des Kaufvertrags, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, das Boot selbst vor Ort zu besichtigen."

Aus dem Urteil des BGH;

Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts scheitere der Rücktritt vom Kaufvertrag auch nicht daran, dass die Kläger den Beklagten keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hätten.

Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung sei vorliegend aber gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 3, § 326 Abs. 5, § 275 Abs. 2 BGB entbehrlich gewesen.

http://openjur.de/u/597750.html

30.01.2013
19:03
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
von Schorlemme | #2

Eigentlich sind doch Gewährleistung und Artikelbeschreibung zwei verschiedene Dinge.

Wenn jemand schreibt technisch und optisch OK, oder Gerät ist voll funktionsfähig, und es ist in Wirklichkeit defekt, hat das mit Gewährleistung nichts zu tun. Dann war die Artikelbeschreibung falsch. Dann muss der Verkäufer es zurück nehmen.

Und dafür braucht es eigentlich keine Entscheidung des BGH.

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

29.01.2013
16:40
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte Produktangaben
von EdVanGhoul | #1

Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob dies auch dann gilt, wenn der Mangel durch den unsachgemässen Umgang des neuen Eigentümer oder durch den Transport aufgetreten sind.
Sollte dies der Fall sein, dürfte auf ebay eine wahre Flut an Inseratsabbrüchen zukommen.

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