Das aktuelle Wetter NRW 28°C
Gericht

Bank darf Gratis-Konten nicht ohne Weiteres umstellen

29.11.2012 | 11:58 Uhr
Bank darf Gratis-Konten nicht ohne Weiteres umstellen
Foto: dapd

Mönchengladbach.   Ein kostenloses Konto darf von einer Bank nicht einfach in ein kostenpflichtiges Angebot umgewandelt werden. Das hat das Landgericht Mönchengladbach jetzt klar gestellt. Hintergrund war eine Klage gegen die Santander Consumer Bank.

Eine Bank darf Verträge mit ihren Kunden einem aktuellen Urteil zufolge nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung ändern. Das entschied das Landgericht Mönchengladbach nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank, wie der vzbv am Mittwoch mitteilte. Die Santander hatte im Frühjahr Schreiben an Kunden verschickt, in denen sie mitteilte, bislang kostenlose Girokonten auf ein künftig kostenpflichtiges Kontomodell umgestellt zu haben. (Az. 8 O 62/12)

Nach Angaben des Gerichts vom Montag und des vzbv hatte die Bank den betroffenen Kunden im Mai mitgeteilt, ihr Konto bleibe nach der Umstellung in den ersten zwölf Monate zunächst kostenlos. Danach falle für das sogenannte Premium-Konto eine Kontoführungsgebühr von 5,99 Euro im Monat an. Zugleich wurde demnach den Kunden mitgeteilt, sie könnten innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen sowie nach Ablauf der zwölf Monate das Konto kündigen.

Gericht stärkt Rechte der Verbraucher

Das Gericht sah in der Vorgehensweise der Bank eine Irreführung der Kunden, wie der vzbv mitteilte. In dem Schreiben habe das Institut "den fehlerhaften Eindruck" erweckt, es sei ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden berechtigt, das Konto einseitig auf ein anderes Modell umzustellen.

Konto-Gebühren
Von wegen "kostenlos" - Wie Banken beim Girokonto tricksen

Um Kunden zu ködern, werben die Geldinstitute mit einem kostenlosen Girokonto – haben sie sich dann die Verbraucher geangelt, ändert manches Institut aber „klammheimlich“ die Bedingungen und kassiert doch Geld für den angepriesenen Service.

Dem Urteil des Gerichts zufolge bedarf es aber "für eine Vertragsänderung übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien". Zwar bedürfe es für eine Vertragsänderung keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung. Es genüge "schlüssiges Verhalten". Jedoch sei das reine Schweigen eines Vertragspartners im Rechtsverkehr nicht als Willenserklärung anzusehen. Daneben sei die angebotene Umstellung für Kunden "nicht als ausschließlich rechtlich vorteilhaft" zu bewerten, da die Konten nach zwölf Monaten kostenpflichtig würden.

Der vzbv begrüßte das Urteil. Verbraucher müssten "die Chance haben, bei unvorteilhaften Änderungen aus Verträgen auszusteigen", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach habe dies bestätigt.

"Wenn Unternehmen ihre Verträge jederzeit automatisch zu Lasten der Verbraucher ändern dürften, würden sie mit kostenlosen Angeboten nur noch angelockt und müssten später doch zahlen", erklärte Billen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank kann Berufung einlegen. Die deutsche Tochter der spanischen Banco Santander ist unter anderem auf Konsumentenkredite spezialisiert, bietet aber auch Girokonten an. (afp)

Facebook
Kommentare
Umfrage
Die Ruhr-Wasserwerke rüsten beim Trinkwasser nach. Trinken Sie Leitungswasser?
 
Fotos und Videos
Das Samsung Galaxy S III
Bildgalerie
Smartphones
Sie haben Post
Bildgalerie
Briefzentrum Vogelheim
Neuheiten auf Elektronikmesse
Bildgalerie
Technik
Aus dem Ressort
Microsoft lenkt bei Xbox One ein - keine Online-Pflicht
Xbox One
Nach einem Sturm der Entrüstung über die Nutzungsbedingungen der neuen Spielekonsole Xbox One macht Microsoft einen Rückzieher. So ist nun doch keine ständige Internetverbindung nötig und Spiele auf einer Disc können nach Belieben getauscht und weiterverkauft werden.
Fahrrad-Club ADFC will sich gegen Helm-Urteil wehren
Radfahren
Das Fahrradhelm-Urteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts löst Empörung aus. Das Gericht hatte einer Radfahrerin eine Mitschuld an ihren Unfallfolgen zugesprochen. Die Radfahrer-Lobby will die Entscheidung anfechten. Eine Helmpflicht dürfe nicht durch die Hintertür kommen.