Bald können Strom- und Gasanbieter schneller gewechselt werden
15.02.2012 | 17:47 Uhr 2012-02-15T17:47:00+0100
Berlin. Keine lästigen Wartefristen mehr: Verbraucher sollen ihren Gas- und Stromanbieter künftig schneller wechseln können. Anstatt wie bisher einen Monat soll die Kündigungsfrist im Falle eines Anbieterwechsels bald nur noch zwei bzw. drei Wochen betragen.
Strom- und Gaskunden sollen künftig einfacher und schneller ihren Versorger wechseln können. Die Bundesregierung stimmte am Mittwoch in ihrer Kabinettssitzung einer entsprechenden Verordnung zu, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Der Wechsel von einem Anbieter zum nächsten darf dann demnach nur noch höchstens drei Wochen dauern. Die Kündigungsfrist für Kunden eines Grundversorgers soll demnach von vier auf zwei Wochen verkürzt werden.
Grundversorger sind die Unternehmen, deren Kunden Verbraucher automatisch sind, die sich nicht bewusst für einen anderen Lieferaten entscheiden. Bislang hat es immer wieder Verzögerungen beim Anbieterwechsel gegeben, im Schnitt dauerte der Wechsel acht bis zehn Wochen.
Die neue Regelung geht auf die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes vom vergangenen August zurück, welche die Bundesregierung im vergangenen August im Rahmen des Atomausstiegs beschlossen hatte. Bereits dort ist die Höchstgrenze von drei Wochen für einen Anbieterwechsel vorgeschrieben.
Regelung ab 1. April geplant
Im Oktober hatte dann die Bundesnetzagentur entsprechende Regelungen verabschiedet. Nach dem Kabinett muss der Verordnung nun noch der Bundesrat zustimmen. Bisherigen Planungen zufolge sollten die neuen Regeln zum 1. April in Kraft treten.
Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erklärte, er könne „die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen“. Dabei müsse niemand befürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen - denn die Grundversorger seien immer zu einer Lieferung verpflichtet. (afp)
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08:06
Und außerdem sollte mal überdacht werden, ob es wirklich nötig ist, dass der Grundversorger nach einem Wechsel immer noch die Hand drauf hat und vor der Tür steht, wenn Ablesezeit ist. Wieviel Euros könnten da gespart werden! Ich konnte es nicht fassen, nachdem ich im Laufe des letzten Jahres gewechselt bin. Habe das Kärtchen des Grundversorgers im Briefkasten ignoriert, weil ich es für einen Versehen hielt, und auf die Ableseaufforderung meines neuen Versorgers gewartet, die nicht kam. So wurde ich vom alten Versorger geschätzt und der hat die Zahl dann weitergeleitet. Laut Rückfrage ist es gesetzlich so geregelt, das generell die Ablesung weiterhin vom Grundversorger durchgeführt wird.
23:30
Ich habe bisher noch keine Wechselprobleme bekommen, ob die Kündigungsfrist 4 Wochen oder 3 Monate waren. Ich kündige regelmässig meine Versorgerverträge (Gas und auch Strom) auf und wechsele den Anbieter. Jedesmal hat es geklappt. Zudem hat unser Lokalversorger Gas (der sogar auch ein Jahr günstiger war als andere Anbieter) sogar nur monatliche Vertragslaufzeiten :)
20:57
... Kunden, die bislang nicht wechseln, nützt auch eine verkürzte Wechselfrist nicht ...
Und was soll eine Frist von zwei Wochen, wenn der Wechsel maximal 3 Wochen dauern darf?
Preistreiber sind weniger die Erzeuger als der Staat und die Zahnärzte mit ihren Solarzellen auf dem Dach.