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Tipps zum Ferienjob

Zur Zoomansicht 12.07.2011 | 14:58 Uhr
Kinder bis einschließlich zum 14. Lebensjahr dürfen nicht arbeiten. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Außer die Eltern erlauben das. Dann dürfen Kinder über 13 bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
Kinder bis einschließlich zum 14. Lebensjahr dürfen nicht arbeiten. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Außer die Eltern erlauben das. Dann dürfen Kinder über 13 bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.Foto: WAZ

Das muss man beim Arbeiten in den Ferien beachten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche in den Ferien arbeiten dürfen. DerWesten gibt einen Überblick über die Bestimmungen.

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