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Tagesmütter zahlen ab 2009 Rentenbeitrag

24.11.2008 | 21:55 Uhr

Münster. (pb) Ab Januar müssen alle Tagesmütter ihre Einkünfte versteuern - und das hat Konsequenzen: Auch Rentenbeiträge werden für diese Tätigkeit fällig.

Die Steuerpflicht ab 1. Januar kommenden Jahre gilt für private wie für vom Jugendamt finanzierte Tagesmütter und Tagesväter. Bislang ist nur die private Betreuung steuerpflichtig, wie die Deutsche Rentenversicherung gestern in Münster betonte. Ab 2009 aber gilt auch die Geldleistung, die Tagespflegepersonen vom Jugendamt beziehen, als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts.

Damit werden Tagesmütter rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 400 Euro im Monat überschreiten. Die Pauschale für Betriebsausgaben liegt ab dem kommenden Jahr bei 300 Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind acht Stunden und länger am Tag betreut wird. Bei geringerer Betreuungszeit wird die Pauschale entsprechend gekürzt.

Überschreitet das Einkommen aus der Tagespflege die Grenze von 400 Euro nicht, besteht Versicherungsfreiheit - aus "Vereinfachungsgründen". Allerdings sollten sich die Tagesmütter bei der Rentenversicherung anmelden.

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