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Landesarbeitsgericht

Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund

02.09.2010 | 17:13 Uhr
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund

Hamm.Wegen 1,8 Cent für das Aufladen eines Elektrorollers hatte eine Firma im Kreis Siegen-Wittgenstein einem Mitarbeiter gekündigt. Jetzt muss sie den 41-Jährigen wieder einstellen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden.

Umstrittene Kündigungen

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am Donnerstag eine Kündigung wegen eines Bagatelldelikts gekippt. In dem Verfahren hatte ein 41 Jahre alter Mann geklagt, der einen Elektroroller bei seinem Arbeitgeber in Neunkirchen (Kreis Siegen-Wittgenstein) für eineinhalb Stunden hatte aufladen lassen. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent. Als Reaktion auf das Aufladen des Rollers hatte das Unternehmen dem Mann fristlos gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegen, das dem Arbeitnehmer recht gegeben und die Kündigung als nicht berechtigt verworfen hatte. Die Hammer Richter folgten dieser Einschätzung und verwiesen darauf, dass in dem Betrieb zum Beispiel auch Handys von Mitarbeitern aufgeladen worden seien. Deshalb wäre höchstens eine Abmahnung für den Mitarbeiter gerechtfertigt gewesen.

Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Dagegen ist allerdings noch eine Beschwerde möglich. (ddp)

DerWesten

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Kommentare
14.10.2011
20:13
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von kochmann92 | #23

#19 Also keine Entziehung elektrischer Energie.
#21 Genau das habe ich mir auch gedacht. Oder die Firma hat einen äußerst günstigen Stromanbieter.

03.09.2010
08:43
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von Theobald Tiger | #22

Ich möchte mal wissen, was in dieser Firma für ein Betriebsklima herrscht... Der Mann befand sich offensichtlich in einer Notlage. Anbetracht der Tatsache, wieviele Überstunden in IT-Firmen anfallen, würde ich die erst mal alle zukünftigen Überstunden begründen und anordnen lassen...

03.09.2010
08:13
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von Evald | #21

Einen Elektroroller kann man in ca. 90 Minutren für 1,8 Cent aufladen.
Habe ich dass soweit richtig verstanden? Falls ja, so ein Teil muss ich mir unbedingt kaufen.

03.09.2010
08:13
Blockierter Kommentar.
von DietmarKalaschnikow | #20

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

03.09.2010
08:03
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von Spike 1973 | #19

@ 16

auf deine Frage ob es Diebstahl is, schaust du hier:

StGB § 248c Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

03.09.2010
08:01
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von andre b. | #18

1,8 Cent, also vielleicht 10% von 1 KWh...

03.09.2010
07:42
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von Eurofighter_Forever | #17

Heisst der Laden nicht Bin :-)))))))))))))))))))))))))))

Zu dem Artikel fällt mir gerade ein Liedchen ein...

Dra dich net um.... der Stromklau geht herum.
werde das ab heute jeden morgen meinem chef vorsingen.......

03.09.2010
07:39
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von A. Pizzi | #16

Ja ja und wenn andere Millionen Klauen werden Sie nicht bestaft aber wenn man 1,8 cent klaut (war das eigentlich Diebstal?) Dann soll man gekündigt werden!

Ich finde es langsam lächerlich! Für nichts den grossen Gerichtsapperat in gang setzen! Das alleine sollte schon bestaft werden!

Kann man sich da nicht an einen Tisch setzen und darüber reden?
Was für eine Firma ist das wer will da Arbeiten?

Oh man das ist echt das letzte!

Na ja das nächste mal einfach vorher fragen und es bezahlen dann bleibt so ein mist aus ach ja aber Schriftlich festelegen sonst geht es nach hinten los (das Pappier kostet aber mehr und die schreibkraft)

03.09.2010
01:47
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
von kpdhagen | #15

Steuerprüfung bei dem Laden! Und für jeden Cent hinterzogene Steuern einen Tag in den Knast!!

02.09.2010
23:55
Blockierter Kommentar.
von sich-Fragender | #14

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