Landesarbeitsgericht
Stromklau von 1,8 Cent kein Kündigungsgrund
02.09.2010 | 17:13 Uhr 2010-09-02T17:13:00+0200
Hamm.Wegen 1,8 Cent für das Aufladen eines Elektrorollers hatte eine Firma im Kreis Siegen-Wittgenstein einem Mitarbeiter gekündigt. Jetzt muss sie den 41-Jährigen wieder einstellen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am Donnerstag eine Kündigung wegen eines Bagatelldelikts gekippt. In dem Verfahren hatte ein 41 Jahre alter Mann geklagt, der einen Elektroroller bei seinem Arbeitgeber in Neunkirchen (Kreis Siegen-Wittgenstein) für eineinhalb Stunden hatte aufladen lassen. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent. Als Reaktion auf das Aufladen des Rollers hatte das Unternehmen dem Mann fristlos gekündigt.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegen, das dem Arbeitnehmer recht gegeben und die Kündigung als nicht berechtigt verworfen hatte. Die Hammer Richter folgten dieser Einschätzung und verwiesen darauf, dass in dem Betrieb zum Beispiel auch Handys von Mitarbeitern aufgeladen worden seien. Deshalb wäre höchstens eine Abmahnung für den Mitarbeiter gerechtfertigt gewesen.
Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Dagegen ist allerdings noch eine Beschwerde möglich. (ddp)

20:13
#19 Also keine Entziehung elektrischer Energie.
#21 Genau das habe ich mir auch gedacht. Oder die Firma hat einen äußerst günstigen Stromanbieter.
08:43
Ich möchte mal wissen, was in dieser Firma für ein Betriebsklima herrscht... Der Mann befand sich offensichtlich in einer Notlage. Anbetracht der Tatsache, wieviele Überstunden in IT-Firmen anfallen, würde ich die erst mal alle zukünftigen Überstunden begründen und anordnen lassen...
08:13
Einen Elektroroller kann man in ca. 90 Minutren für 1,8 Cent aufladen.
Habe ich dass soweit richtig verstanden? Falls ja, so ein Teil muss ich mir unbedingt kaufen.
08:13
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08:03
@ 16
auf deine Frage ob es Diebstahl is, schaust du hier:
StGB § 248c Entziehung elektrischer Energie
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
08:01
1,8 Cent, also vielleicht 10% von 1 KWh...
07:42
Heisst der Laden nicht Bin :-)))))))))))))))))))))))))))
Zu dem Artikel fällt mir gerade ein Liedchen ein...
Dra dich net um.... der Stromklau geht herum.
werde das ab heute jeden morgen meinem chef vorsingen.......
07:39
Ja ja und wenn andere Millionen Klauen werden Sie nicht bestaft aber wenn man 1,8 cent klaut (war das eigentlich Diebstal?) Dann soll man gekündigt werden!
Ich finde es langsam lächerlich! Für nichts den grossen Gerichtsapperat in gang setzen! Das alleine sollte schon bestaft werden!
Kann man sich da nicht an einen Tisch setzen und darüber reden?
Was für eine Firma ist das wer will da Arbeiten?
Oh man das ist echt das letzte!
Na ja das nächste mal einfach vorher fragen und es bezahlen dann bleibt so ein mist aus ach ja aber Schriftlich festelegen sonst geht es nach hinten los (das Pappier kostet aber mehr und die schreibkraft)
01:47
Steuerprüfung bei dem Laden! Und für jeden Cent hinterzogene Steuern einen Tag in den Knast!!
23:55
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