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Streit um Arzneimittel-Rabatte

19.11.2007 | 21:58 Uhr

MEDIKAMENTE. Bundeskartellamt kippt die Vergabepraxis der Ortskrankenkassen. Für die Patienten könnte das teuer werden.

ESSEN. Kassenpatienten drohen im kommenden Jahr empfindliche Mehrkosten, nachdem das Bundeskartellamt die Rabattverträge der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit Arzneimittelherstellern abgelehnt hat. Falls es nicht gelinge, diese Rabattverträge rechtzeitig abzuschließen, müssten sich die Patienten darauf einstellen, im kommenden Jahr für derzeit davon befreite Medikamente Zuzahlungen von bis zu 10 E zu leisten, warnen AOK-Vertreter.

Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform Anfang April können die gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abschließen. Das Ziel: Die Senkung der gewaltigen Ausgaben für Medikamente. 2006 lagen diese allein für die gesetzlichen Kassen bei 26 Mrd E, die Ortskrankenkassen zahlten davon 10,4 Mrd E.

Verwirrend, aber kostensenkend

Der Pferdefuß der neuen Regelung: Sie zwingt Apotheker dazu, Patienten das Medikament auszuhändigen, mit dessen Hersteller die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, also unter Umständen ein anderes als das bislang gewohnte. Das hat in den vergangenen Monaten für Unruhe in Arztpraxen und Apotheken gesorgt, fiel und fällt doch insbesondere älteren Patienten die Umstellung auf ein neues Präparat schwer - auch wenn es den gleichen Wirkstoff wie das bisherige hat.

Allerdings hat die neue Regelung auch Vorteile für Patienten: Die Ortskrankenkassen, die 25 Millionen Menschen betreuen, haben die Rabatt-Medikamente von Zuzahlungen befreit, also den 5 bis 10 E, die für gewöhnlich fällig sind, wenn man ein Rezept in der Apotheke einlöst.

Für die Jahre 2008 und 2009 hatten die Ortskrankenkassen bereits für 83 Wirkstoffe Rabattverträge mit unterschiedlichen Herstellern ausgehandelt, darunter häufig verordnete Medikamente gegen Bluthochdruck und Diabetes. Hersteller, die dabei nicht zum Zuge gekommen waren, hatten daraufhin beim Bundeskartellamt die Vergabepraxis moniert. Zu Recht, befand jetzt die 2. Vergabekammer: Ihrer Ansicht nach sind Arzneimittel-Rabattverträge "öffentliche Aufträge", müssen also ähnlich wie beispielsweise städtische Baumaßnahmen ausgeschrieben werden. Durch diese Entscheidung sind die bisher ausgehandelten AOK-Verträge hinfällig.

Der zuständige Verhandlungsführer der AOK, Christopher Hermann, kritisiert, dass die Entscheidung der Vergabekammer "unnötige Verzögerungen" nach sich ziehe, die teuer für die Kassen und die Patienten werden könnten. Erstens könnte die Zuzahlungsbefreiung für die Patienten entfallen, falls bis Anfang nächsten Jahres keine Rabattverträge abgeschlossen werden könnten; zweitens verliere die AOK dann ein Einsparvolumen von 2 Mio E pro Arbeitstag, im Jahr bis zu 600 Mio E. Ausschreibungsverfahren, wie sie die Vergabekammer verlangt, dauerten schließlich ein gutes halbes Jahr. Deswegen werde man gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen, so Hermann. "Grundsätzlich müssen wir uns die Frage stellen, ob wir versuchen, das Optimum für die Sozialversicherten zu erreichen, oder ob die Interessen der pharmazeutischen Vertreter gesichert werden sollen."

Auch die Bundesvereinigung der Apotheker drängt auf eine rasche Beilegung des Konflikts, um eine "weitere Verunsicherung" von Versicherten und Patienten zu vermeiden. "Die Patienten müssen schnellstmöglich und vor dem 1. Januar 2008 erfahren, welche Medikamente sie im neuen Jahr bekommen", so Präsident Heinz-Günter Wolf. (NRZ)

JAN JESSEN

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