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Steuer auf Grunderwerb ist rechtens

09.01.2009 | 21:45 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat die in Deutschland beim Kauf oder Bau von Immobilien fällige Grunderwerbssteuer gebilligt.

Die Steuer darf zusätzlich zur Mehrwertsteuer auch auf Bauleistungen erhoben werden, urteilten die Richter. Bei bebauten Grundstücken wird die Grunderwerbssteuer nicht nur auf den Wert des Grundstücks, sondern auch den des darauf stehenden Hauses fällig. Gleiches gilt, wenn ein unbebautes Grundstück und noch ausstehende Bauleistungen in einem "einheitlichen Vertragswerk" vereinbart werden, wie dies bei größeren Firmen oder Bauträgern üblich ist. Vorgänge dürften auch mehreren Steuern unterworfen werden, entschieden die Richter. Unzulässig sei lediglich eine weitere Steuer, die der Mehrwertsteuer entspricht. Denn die Grunderwerbssteuer sei keine allgemeine Steuer, sondern werde nur auf Immobilien erhoben. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer werde zudem ohne Vorsteuerabzug der gesamte Preis und nicht nur der von einer Baufirma geschaffene "Mehrwert" erfasst.

(EuGH; Az: C-C 156/08)

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