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Staatsanwaltschaft wirft Fitschen falsche Angaben zu Razzia vor

22.01.2013 | 17:02 Uhr
Staatsanwaltschaft wirft Fitschen falsche Angaben zu Razzia vor
Zahlreiche Polizeiwagen standen während der Razzia am 12. Dezember vor der Deutsche-Bank-Zentrale in FrankfurtFoto: dapd

Essen/Frankfurt.   Mehrfach hatte Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen zuletzt die Ermittler für ihre Razzia bei der Deutschen Bank im Dezember kritisiert. Von 500, teils vermummten Polizisten, Maschinenpistolen und Hubschraubern hatte er berichtet. Diese Darstellung weist die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft nun entschieden zurück.

Er wollte sich den Ärger des alten Jahres von der Seele reden. So schien es jedenfalls, als Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen vor einer Woche beim Neujahrsempfang seines Instituts in der Essener Philharmonie ans Rednerpult schritt. Ärger über die spektakuläre Razzia zum Beispiel, bei der Mitte Dezember Polizisten die beiden Türme der Frankfurter Konzernzentrale durchsucht hatten. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchter Strafvereitlung beim Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten.

Ärger auch über die Folgen seines Anrufs beim hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Fitschen hatte sich nach der Razzia bei Bouffier darüber beklagt, dass ein derartiges Verhalten der Ermittler „unangemessen“, „geschäftsschädigend“ und „nicht gut für den Standort Frankfurt“ sei. Daraufhin war Fitschen, der selbst zu den Bank-Mitarbeitern gehört, gegen die ermittelt wird, vorgeworfen worden, sich über das Recht stellen zu wollen. Für diesen Eindruck hatte sich Fitschen entschuldigt.

Jürgen Fitschen beim Neujahrsempfang in EssenFoto: von Born

Keine Maschinenpistolen, keine Hubschrauber

Doch damit nicht genug. Am Dienstag widersprach die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft entschieden der Darstellung der Razzia, die Fitschen nicht nur in Essen verbreitet hat. Von „500 Polizisten, teilweise vermummt, teilweise schwer bewaffnet, mit Hubschraubern überm Dach als Unterstützung“ hatte Fitschen vergangene Woche Dienstag in Essen gesprochen. Tags drauf soll beim Neujahrsempfang in Berlin auch noch von Maschinenpistolen die Rede gewesen sein.

Staatsanwalt Günter Wittig stellte indes am Dienstag klar: „Wir hatten weder 500 Beamte im Foyer der Deutschen Bank noch waren die Beamten vermummt oder mit Maschinenpistolen bewaffnet. Wir haben auch keinen Hubschrauber im Einsatz gehabt.“ Wittig betonte: „Hier geht es um Fakten, die nicht korrekt dargestellt werden, darum haben wir uns entschlossen, das zu kommentieren.“

Deutsche Bank will „keinen Kommentar“ abgeben

Eine Erklärung, warum Fitschens Darstellungen und die der Generalstaatsanwaltschaft derart voneinander abweichen, blieb die Deutsche Bank schuldig. „Kein Kommentar“, hieß es auf NRZ-Anfrage.

Unstrittig scheint nur das vorläufige Resultat der Razzia vom 12. Dezember: Fünf Bank-Mitarbeiter mussten vorübergehend in Untersuchungshaft. Im Visier haben die Staatsanwälte neben Fitschen auch Finanzvorstand Stefan Krause. Beide haben die fragliche – und später korrigierte – Umsatzsteuererklärung 2009 unterschrieben.

Zumindest vergangene Woche zeigte sich Fitschen noch überzeugt, dass die Vorwürfe gegen ihn zu Unrecht erhoben wurden. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich nicht nur Recht habe, das wäre zu billig, sondern dass ich auch Recht bekomme“, verkündete er in Essen, „dann wissen’s alle Beteiligten“. Doch bis dahin dürfte noch einige Zeit vergehen. Der Ärger für Fitschen geht vorerst weiter.

Thomas Rünker, Ulf Meinke

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Kommentare
22.01.2013
19:17
Staatsanwaltschaft wirft Fitschen falsche Angaben zu Razzia vor
von hofisch | #1

Es ist schon verwunderlich, was sich Leute ab einem gewissen Einkommen und der dazugehörenden gesellschaftlichen Stellung leisten dürfen.
Na ja, einen ehemaligen Vorstand aus der selben Bank und seinen damaligen Arbeitgeber hats wegen unüberlegten Aussagen erwischt.
Zu der Umsatzsteuererklärung ist nur zu sagen, wer etwas unterschreibt, sollte sich von der Richtigkeit des Inhalts überzeugen, so lautet jedenfalls die bisherige Rechtsprechung.

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