Ryanair muss kostenlose Online-Buchung anbieten
16.06.2009 | 13:02 Uhr 2009-06-16T13:02:00+0200
Berlin. Eine Niederlage musste jetzt der Billigflieger Ryanair vor dem Berliner Amtsgericht hinnehmen. Demnach darf die Fluggesellschaft für das Buchen von Reisen via Internet keine Gebühren nehmen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale.
Das Bezahlen einer Internetbuchung beim Billigflieger Ryanair muss kostenlos möglich sein. Das Amtsgericht Berlin erklärte die bisherige Gebührenpraxis der Fluggesellschaft für unzulässig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Der Verband hatte gegen Ryanair geklagt.
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Der Billigflieger nimmt bislang für das Buchen von Reisen über seine Internetseite bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug von Konto eine Gebühr, die auf den Flugpreis aufgeschlagen wird. Kostenlos ist das Zahlen nur mit einer Visa-Electron-Karte möglich. Die sei allerdings wenig verbreitet und nur gegen eine hohe Jahresgebühr erhältlich, kritisierte der vzbv.
Mehr Preistransparenz im Netz
Eine echte Gegenleistung für die Zahlungsgebühren sei nicht ersichtlich, urteilten die Berliner Richter nach Angaben des vzbv. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen. Die vzbv lobte das Urteil für die Kunden als «weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet». Der Verband hat nach eigenen Angaben seit Mitte 2006 bereits 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet.

23:09
@10 immerDoof
Erst Nachdenken dann schreiben
hmm, Liberalisierung ist also die Freiwilligkeit zum Opfer des Kapitalismus zu werden?
Zählt bei dir denn nichts mehr? Noch nicht einmal der Verbraucherschutz? Klar die FDP ist eben nicht für Omas Rente oder das gemeine Volk da..
22:24
Wer hat dich gezwungen mit dieser Gesellschaft zu fliegen? Erst Nachdenken dann schreiben.
21:52
@8
Jaja, typische Liberalisierung ala FDP, Zusatzkosten durch die Hintertür oder im Kleinstgedruckten..!!
21:46
Wer mit Ryanair fliegt, weiß doch, welche Preise erhoben werden. Wer wird gezwungen mit Ryanair zu fliegen?
21:39
#5
Ich bezweifle, daß man schneller am Ziel ist, wenn man auch noch die Lage der Flughäfen teilweise weit ab von der Stadt berücksichtigt.
21:13
,,dann werden eben mehr Flughäfen erpresst..!
17:03
Hauptsache vier Euro für ein Wässerchen und sechs
Euro für ein pappiges Sandwich gehen OK.
Billigflieger fliegen, ist fast schlimmer, als mit
der BAHN fahren. Man ist zwar schneller am Ziel,
aber wenn man gerechter Weise alle Zusatzkosten
einrechnet, ist es oft nicht wirklich billig.
Wachsamkeit bei der Reisekalkulation lohnt sich.
15:05
mal schaun, ob ich an sich diese forderung gehalten wird ... ;-))
14:40
Wo ist denn die Gegenleistung bei den 5 EUR, die beim Online-Check In fällig werden? Da eine Bearbeitung meiner Buchung auch im eigenen Interesse der Fluggesellschaft liegt, könnte man die 5 EUR Bearbeitungsgebühr je Flug auch gleich entsorgen.
14:03
Woanders steht Kammergericht Berlin, das entspricht einem Oberlandesgericht. Ich bitte um Klarstellung, das ist schließlich ein gewaltiger Unterschied.