Rentenversicherung verzichtet wohl auf Milliarden
13.09.2010 | 11:09 Uhr 2010-09-13T11:09:00+0200
Berlin.Die Bundesregierung arbeitet mit Sparhaushalten, gleichzeitig müssen sich die Bürger auf steigende Abgaben einstellen. Die Deutsche Rentenversicherung verzichtet trotzdem auf Einnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro, sagt ein Experte.
Obwohl die Bundesregierung momentan mit Sparhaushalten arbeitet und die Bürger sich auf steigende Abgaben einstellen müssen, verzichtet die Deutsche Rentenversicherung auf mögliche Einnahmen in Höhe von etwa 1,8 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitsrechtsexperte Professor Peter Schüren. Die Summe seien mögliche Nachforderungen der Rentenkasse an Leiharbeitsfirmen, die ihre Angestellten jahrelang mit unrechtmäßigen Niedrigtarifen bezahlt haben. Angesichts von jährlich etwa 200.000 betroffenen Leiharbeitnehmern handele es sich sogar um eine vorsichtige Schätzung, so Schüren, denn „es könnten auch zwei oder drei Milliarden Euro sein“.
Nach Ansicht des Arbeitsrechtsexperten werden die Rückforderungen der Rentenkasse nur möglich, weil die Tarifverträge von Leiharbeitsfirmen nichtig seien. Leiharbeitsfirmen und auch der Zeitarbeitsverband AMP hatten seit 2004 sowohl Flächentarife als auch Haustarifverträge mit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) abgeschlossen. Die Verträge dieser Gewerkschaft wurden allerdings nach einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in zwei Gerichtsinstanzen für ungültig erklärt. Die Gewerkschaft CGZP selbst wurde für tarifunfähig erklärt.
Gewerkschaft kann ihre Mitglieder nicht nachweisen
Zuletzt hatte 2009 das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einen entsprechenden Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Im Zentrum des ersten Beschlusses stand die sogenannte „Sozialmächtigkeit“ der Gewerkschaft - eine Gewerkschaft muss auch über ausreichend Mitglieder verfügen. Die CGZP behauptet zwar, 280.000 Mitglieder zu haben, nachgewiesen hat sie es bisher jedoch nicht. Verfahrensbeteiligte gehen davon aus, dass sie kaum Mitglieder hat. Überdies steht die CGZP seit Jahren in dem Verdacht, Gefälligkeitstarifverträge mit Arbeitgebern abzuschließen.
„Die CGZP hat mit einer Gewerkschaft überhaupt nichts zu tun. Sie hat in der Vergangenheit besonders mit ihren Haustarifverträgen nichts anderes getan, als ausschließlich Arbeitgeberwünsche zu erfüllen“, sagt Peter Schüren.
Rentenkasse kann nachträglich Beiträge einziehen
Wird ein Tarifvertrag für ungültig erklärt, steht den Leiharbeitern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der gleiche Lohn zu wie den fest angestellten Kollegen. Für die Differenz zwischen den zu niedrigen Löhnen und den Regellöhnen kann die Rentenkasse auch nachträglich Beiträge einziehen. Denn die fallen nach dem sogenannten „Entstehungsprinzip“ an, wenn entsprechend höhere Löhne hätten gezahlt werden müssen.
Ähnlich verfuhr die Rentenversicherung häufig in Fällen von Schwarzarbeit. Der Arbeitsrechtsexperte Schüren beriet in der Vergangenheit selbst Arbeitgeber bei Auseinandersetzungen mit der Rentenkasse. Er wundert sich über deren aktuelle Zurückhaltung: „In anderen Fällen, in denen Arbeitgeber Beitragsrückstände hatten, hat die Rentenversicherung normalerweise sehr ruppig zugegriffen.“ Obwohl es sich in diesem Fall um die größte Beitragsnachforderung aller Zeiten handele, wäre der Aufwand vergleichsweise übersichtlich. Weil nach vier Jahren die Nachforderungsmöglichkeit gesetzlich verjährt, drängt die Zeit. Bereits für die Jahre 2004 und 2005 hat die Rentenkasse nach Schürens Schätzung auf bis zu 1,2 Milliarden Euro verzichtet. Die Rentenkasse hätte spätestens nach dem ersten Berliner Beschluss vom April 2009 handeln müssen, da genügend Anhaltspunkte für die Tarifunfähigkeit der CGZP zusammengetragen worden seien, so Schüren.
Über 100 Fälle sind der Bundesregierung bekannt
Seit 2009 liegt der Bundesregierung und den Rentenkassen sogar eine Liste mit immerhin 122 Firmen und Verbänden vor, die Tarifverträge mit der umstrittenen CGZP abgeschlossen haben. Diese könnten sich die Prüfer ganz unkompliziert vornehmen, sagt Arbeitsrechtsexperte Peter Schüren. Gegen Änderungsbescheide der Rentenkasse mit möglichen Nachzahlungsforderungen könnten dann ja die Unternehmen klagen, wenn sie wollten. In jedem Fall sichere sich die Rentenkasse durch dieses Verfahren ab, da die drohende Verjährung der Jahre 2006 und 2007 abgewendet werde. Damit könnten gut 1,2 Milliarden Euro möglicher Nachzahlungen gesichert werden.
Dieser Vorschlag stößt bei der Deutschen Rentenversicherung auf wenig Gegenliebe. „Außerturnusmäßige flächendeckende Prüfungen von Arbeitgebern, bei denen Tarifverträge mit der CGZP eine Rolle spielen, kommen derzeit nicht in Betracht“, teilt sie mit. Die Rentenversicherung argumentiert mit der geforderten Neutralität der Behörde bei Tarifauseinandersetzungen. Die wird seit nun fast einem Jahr intern diskutiert. In einem internen Protokoll einer Sitzung der Sozialversicherungsträger vom Oktober 2009 heißt es: „Die Sozialversicherungsträger haben sich bei Zweifeln an der Tariffähigkeit von Vereinigungen neutral zu verhalten.“ Die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, es gäbe keine Rechtsgrundlage, um schon jetzt einzugreifen. Schließlich entscheide das Bundesarbeitsgericht über die Beschwerde der CGZP gegen die Berliner Beschlüsse erst im Dezember. Bisher liege noch kein rechtskräftiger Beschluss vor, so lange dürften die Prüfdienste keine „Beitragsbescheide erlassen“. Und eine reine Prüfung reiche nicht aus, da sie auch zum Abschluss gebracht werden müsste. Das Bundesarbeitsministerium schließt sich dieser Haltung an: „Anlass zu einem dem gerichtlichen Verfahren vorgreifenden Handeln besteht nicht.“
Berlin hat sich Verdi-Klage angeschlossen
Professor Schüren hält diese Haltung für „eine faule Ausrede“. Das Abwarten der Rentenkasse sei vielleicht bequem, habe aber „nichts mit einer ernsthaften Interessenvertretung der Beitragszahler zu tun.“ Die Rentenversicherung verhalte sich erst dann wirklich neutral, wenn sie vorsorglich handele - auch im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer.
Dieser These schließt sich auch ein Verfahrensbeteiligter an. Das Land Berlin hatte sich der Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die CGZP auch mit der politischen Begründung angeschlossen, aus dem Hartz-IV-Etat zu viele Mittel für die Aufstockung von Niedriglöhnen zahlen zu müssen. Diese seien durch die CGZP-Tarife verursacht worden. Der Referatsleiter Arbeitsrecht in der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Wolfgang Möller weist überdies darauf hin, dass der zu erwartende Beschluss des Bundesarbeitsgerichts im Dezember möglicherweise gar keine Aussage über die Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit trifft. „Das Gericht urteilt über die Sach- und Rechtslage im Dezember 2010. Insoweit ist es gut vorstellbar, dass das Abwarten der Versicherungsträger ins Leere geht“, sagt Wolfgang Möller. Nicht ausgeschlossen werden könne auch, dass das Bundesarbeitsgericht die Angelegenheit noch nicht abschließend beurteilen und an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen werde. „Dann können leicht noch einmal zwei Jahre ins Land gehen.“Damit könnten durch weitere Verjährungen zusätzliche Milliardensummen verloren gehen.
CGZP hält Vorgehen der Rentenversicherung für richtig
Die CGZP zeigt sich angesichts der Haltung der Rentenversicherung und der Bundesregierung erfreut. Unter Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ teilt sie auf ihrer Homepage mit: „Die CGZP ist der Bundesregierung außerordentlich dankbar dafür, dass sie sich nicht der Polemik der Linken angeschlossen hat.“ Und: „Die Neutralität, die die Bundesregierung in dem Rechtsstreit einnimmt, hält die CGZP für richtig.“ (dapd)

10:24
Da wird wieder das Wort Christlich in den Dreck gezogen.Was sagt eigentlich die Kirche dazu?Nichts!
13:29
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13:27
# 26
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie Ihren Beitrag ironisch gemeint haben.
In diesem Fall stimme ich Ihnen zu.
13:23
Werte Techniker! Mein Beitrag ist zum 3. Mal verschwunden und zweimal erhielt ich eine Tabelle über Festgeldzinsen.
Die benötige ich nicht. Ich habe meine Zeit in Beiträge investiert, die hier einfach im Nirwana verschwinden.
Bitte prüfen Sie das einmal. Es passiert nämlich laufend.
Danke im Voraus,
sofern mein Beitrag bei Ihnen ankommt.
13:20
Das ist hier eine abenteuerliche Technik! Beiträge verschwinden, beim Klick auf abschicken, erscheinen manchmal wieder, oft nicht mehr.Die Nummerierung der Beiträge ist bei 22, aber die obere Angabe bei 1o. Ich schicke einen Beitrag ab, der verschwindet, aber eine Mitteilung über Festgeldzinsen erscheint!
Mal sehen, was jetzt passiert.
13:19
Diese Forderung ist einfach absurd.
Der Sinn von Leiharbeit ist doch nicht, die Rentenkassen zu füllen, sondern billige Arbeitskräfte bereitzustellen.
Da wäre ja eine so hohe Rentennachzahlung völlig widersinnig.
13:18
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13:16
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13:14
Ich bin mir nicht sicher, ob das Beiträge löschen ist oder ein technisches Problem?
Es ist ärgerlich, dass Beiträge in dem Augenblick verschwinden, in dem man abschicken anklickt.
Da es dann aber auch passiert, dass man den Beitgrag doppelt, auch gezählt, hat, sollte sich die Technik einmal um das Problem kümmern.
13:02
Das ist doch nicht zu fassen: Da werden künftig die Rentenbeiträge der Arbeitslosen II gestrichen Einsparung 1.8 Mrd. jährlich, was nicht zuletzt solche Menschen trifft, die bereits als Leiharbeiter ausgebeutet wurden und damit eine doppelte Renten-Kürzung zusätzlich zu den allgemeinen Kürzungen hinnehmen müssen.
# 18 ist rundum zuzustimmen.
Sitzen in den Schaltstellen nur noch Schufte?