Flüchtender Fahrer haftet für gesamten Schaden
03.07.2012 | 10:30 Uhr 2012-07-03T10:30:00+0200
Nürnberg. Wenn ein Autofahrer sich einer Verkehrskontrolle entzieht, darf die Polizei ihn während der Flucht vorsätzlich rammen, um ihn anzuhalten. Die gesamten Kosten des dabei entstandenen Schadens trägt in diesem Fall der Flüchtende.
Durchbricht ein Autofahrer eine Verkehrskontrolle und wird bei der anschließenden Verfolgungsjagd von Polizeifahrzeugen vorsätzlich gerammt, um ihn zu stoppen, hat der Flüchtende die Kosten für den gesamten Schaden zu tragen. Zumindest dann, wenn bei einer gesteigerten Gefahrenlage die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen. Das stellte der Bundesgerichtshof klar, wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg mitteilte.
In dem Fall hatte sich der Fahrer eines VW Golf einer Verkehrskontrolle im baden-württembergischen Offenburg entziehen wollen. Dabei habe er eine Polizeibeamtin verletzt. Deren Kollegen hätten umgehend die Verfolgung aufgenommen. Der Flüchtende habe versucht, über die Autobahn zu entkommen, beständig den Fahrstreifen gewechselt und immer wieder auch den Standstreifen benutzt.
Fahrer gefährdete andere Verkehrsteilnehmer
Um die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer zu beenden, hätten zwei Polizeifahrzeuge und ein Sattelzug den Verkehrsfluss an einer Autobahnabfahrt nahe Darmstadt eingebremst. Der Golf-Fahrer habe dann versucht, durch die Blockade durchzubrechen, sei aber von den Polizeifahrzeugen gerammt, abgedrängt und gestoppt worden.
Den an den vier Polizeifahrzeugen entstandenen Schaden sowie weitere Kosten in Höhe von insgesamt 17.271,84 Euro wollte das Land Hessen nunmehr vom Haftpflichtversicherer des Golf-Fahrers ersetzt haben. Und das zu Recht, wie Deutschlands oberste Bundesrichter entschieden.
Da der Golf-Fahrer rücksichtslos andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet habe, sei die Entscheidung der Polizeiführung verhältnismäßig gewesen, erläuterte Rechtsanwältin Alexandra Wimmer die richterliche Entscheidung. (dapd)
11:23
Und wie geht es jetzt weiter? Darf sich die Haftpflichtversicherung das Geld zurück holen?
Der Bericht wirft Fragen auf.
Natürlich, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit holt sich die Versicherung immer ihr Geld wieder...
Die Haftpflichtversicherung holt sich ihr Geld vom Fahrer. Sie tritt nur in Vorleistung, zufrieden mit meiner Antwort?
dem gibt es nichts hinzuzufügen. Steht auch in einer Klausel der Versicherungen.