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Schadensersatz

Bei Schlaglöchern gibt es Schmerzensgeld nur im Einzelfall

29.11.2011 | 10:29 Uhr
Bei Schlaglöchern gibt es Schmerzensgeld nur im Einzelfall
Bei Schlaglöchern gibt es Schmerzensgeld nur im Einzelfall. Foto: dapd

Düsseldorf.   Nach Unfällen, die aufgrund von beschädigten Straßen oder Schlaglöchern passiert sind, klagen die Betroffenen oft auf Schadensersatz. Doch die meisten gehen dabei leer aus, so die Arag-Rechtsschutzversicherung. Denn die Gerichte entscheiden meist im Einzelfall, ob die Stadt oder Gemeinde zahlen muss.

Wegen Unfällen auf geflickten oder kaputten Fahrbahnen kommt es oft zu Schadenersatzklagen vor deutschen Gerichten. Obwohl den Gemeinden in der Regel die Verkehrssicherungspflicht obliegt, gehen diese nur selten zugunsten der Verkehrsteilnehmer aus, berichten die Juristen der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf.

Gemeinden seien nämlich nicht generell dazu verpflichtet, sämtliche Schlaglöcher einer Straße zu beseitigen. Komme beispielsweise ein Rollerfahrer wegen eines Schlaglochs zu Schaden, würden die Umstände des Einzelfalls entscheiden, ob die Gemeinde zum Schadenersatz verpflichtet sei.

Rollerfahrer klagt nach Sturz auf Schmerzensgeld

Die Arag-Fachleute verweisen dabei auf einen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein verhandelt wurde. Dabei war ein Rollerfahrer auf einer Straße ohne Markierungen unterwegs, als er einem entgegenkommenden Pkw ausweichen musste. Er geriet am Rand der Fahrbahn in ein Schlagloch und stürzte. Wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagte er den zuständigen Kreis auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - ohne Erfolg.

Schlagloch kein Grund für Schadensersatz

Wäre der Kläger mit einer den Fahrbahnverhältnissen angemessenen Geschwindigkeit gefahren, so hätte er nicht nur die Unregelmäßigkeiten am Fahrbahnrand, sondern auch das Schlagloch erkennen können, zumal sich der Unfall an einem sonnigen Sommertag ereignet habe, betonten die Richter. Daher habe sich der Kläger den Unfall ausschließlich selber zuzuschreiben. (dapd)

dapd

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Kommentare
29.11.2011
14:19
Haftung........
von gisim | #1

.........Laub oder Schnee auf dem Gehweg vorm Haus und es legt sich einer (eine) auf die Nase und schon wird der Hauseigentümer haftbar gemacht.
Da rollt der Rubel, ä Euro, für den Geschädigten.

Nur die "öffentliche Hand" wäscht ihre Hände mit Hilfe der unabhängigen Gerichte in Unschuld und wimmelt alles ab.

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