Rechnungshof fordert einfachere Steuergesetze
17.01.2012 | 15:12 Uhr 2012-01-17T15:12:00+0100
Berlin. Zu viele Neuerungen, zu komplizierte Formulierungen und zu wenig Personal in den Veranlagungsstellen der Finanzämter: Das die Bilanz der Bundesrechnungshof zur aktuellen Situation beim Vollzug der Steuergesetze für Arbeitnehmer.
Der Bundesrechnungshof hat massive Mängel beim Vollzug der Steuergesetze für Arbeitnehmer gerügt und eine Vereinfachung des Steuerrechts gefordert. Komplizierte Gesetze, häufige Neuregelungen und Personalknappheit in den Finanzämtern führten zu fehlerhaften Steuerbescheiden, heißt es in einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Gutachten des Rechnungshofs.
Die Prüfer hielten die korrekte Anwendung der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer „weiterhin nicht für gewährleistet“, kritisieren die Experten in dem Bericht für Bundestag und Bundesregierung.
Die Lage habe sich nicht verbessert, seit der Rechnungshof 2006 seinen ersten Bericht zum Vollzug des Steuerrechts vorlegte. „Wir sehen weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs“, erklärte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels.
Zehn Änderungen pro Jahr
Einer der wichtigsten Gründe für die Defizite sei das Steuerrecht, das sich immer schneller ändere. Seit 2006 habe sich die Zahl der Änderungen im Einkommensteuerrecht von durchschnittlich 7,5 pro Jahr auf zehn pro Jahr erhöht. Viele der Bestimmungen seien „lang und schwer verständlich formuliert“, kritisierte der Rechnungshof.
Die Personalausstattung der Finanzämter sei derweil weiterhin knapp, heißt es in dem Gutachten weiter. Zwischen 2006 und 2009 sei zwar die Zahl der zu bearbeitenden Steuererklärungen um 1,4 Prozent zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum hätten die Finanzämter aber 1,9 Prozent weniger Personal in den Veranlagungsstellen eingesetzt.
Technische Risikofilter mangelhaft
Auch der zunehmende Einsatz von Computertechnik in den Finanzämtern habe die Gesamtsituation nicht verbessert, moniert der Rechnungshof. Die Technik weise Mängel auf, etwa beim Risikomanagement: Hier entscheidet ein programmgesteuerter Risikofilter, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob Finanzbeamte den Fall persönlich prüfen. Den derzeitigen Regeln zufolge lässt die Steuerverwaltung systematisch bestimmte Sachverhalte ungeprüft, wenn sie eine bestimmte Wertgrenze unterschreiten. Dadurch sei es zu „unzutreffenden Steuerfestsetzungen“ gekommen, heißt es in dem Bericht.
Fehlerquoten bei Werbungskosten bis zu 68 Prozent
So sei beispielsweise die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden, ohne dass die Finanzämter die Belege genauer geprüft hätten. Besonders fehleranfällig sei auch die Absetzbarkeit von Werbungskosten: Bei den fünf häufigsten Werbungskostenarten hätten die Fehlerquoten zwischen 36 und 68 Prozent betragen.
Als wichtigen Schritt würdigte der Rechnungshof die für dieses Jahr geplante Einführung einer bundesweit kompatiblen Steuersoftware. Mit diesem technischen Fortschritt sei allerdings die „notwendige Modernisierung des Besteuerungsverfahrens noch nicht vollzogen“, kritisierte der Rechnungshof. Er empfahl eine „grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts“. Der Rechnungshof regte zudem eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an. (afp)

16:29
Auf meine letzjährige Rückzahlung habe ich ganze 9 Monate gewartet. Hätte ich meinen Steuerberater nicht beauftragt denen Dampf zu machen, wer weiß ob ich das Geld heute schon hätte.
Aber wehe ich komme mal 3 tage in Verzug, dann ist die Pfändung nicht mehr weit