Preissuchmaschinen müssen Versandkosten anzeigen
17.07.2009 | 07:01 Uhr 2009-07-17T07:01:00+0200
Karlsruhe/Essen. Preissuchmaschinen im Internet müssen Versandkosten sofort anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstagabend entschieden. Diese Forderung gelte für den gesamten Online-Handel, gab der 1. Zivilsenat des BGH bekannt.
Preissuchmaschinen im Internet müssen Versandkosten sofort anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstagabend entschieden. Diese Forderung gelte für den gesamten Online-Handel, gab der 1. Zivilsenat des BGH bekannt. Die ausführliche Begründung will das Gericht am Freitag nachliefern.
Für eine eindeutige Zuordnung der Angabe der Versandkosten reicht es dem Urteil des Gerichts nach nicht aus, dass der Verbraucher über das Anklicken der Warenabbildung auf die Internetseite des Anbieters geführt wird, wo dann die Versandkosten genannt werden. (AZ: I ZR 140/07)
Hintergrund des Urteils war ein Abmahnstreit zwischen den Elektronikmarkt-Ketten Media Markt und dem Pro Markt wegen irreführender Preisangaben: Es ging um Elektronikprodukte, die auf der Preissuchmaschine „froogle“ angeboten wurden, ohne die Versandkosten auszuweisen.
Versteckte Kosten
Die Praxis ist unter Preissuchmaschinen verschieden: Während etwa die Plattform billiger.de Produktpreis und Versandkosten zusammen auflistet, führt froogle nur die Produktpreise auf. Die gesamten Kosten finden sich dort erst beim Klick auf den entsprechenden Internet-Shop.
Zudem fällt auf, dass Online-Händler den Post- oder Paketdienstversand, selbst bei identischen Produkten, sehr unterschiedlich berechnen. Dabei kann die Anlieferung etwa einer Waschmaschine durchaus zehn bis 15 Prozent des Produktpreises ausmachen. Da kann ein Preisranking ohne diese Angaben Kunden also in die Irre führen.
„Manche Händler machen bei den vielfach sehr knappen Margen den eigentlichen Gewinn über die Versandkosten“, sagt Carsten Föhlisch, Justitiar der in Köln ansässigen Internet-Plattform „Trusted Shops“, die Online-Läden prüft und zertifiziert. In einigen Onlineshops wiederum „ist der Versand frei“. Für Föhlisch ist daher die Frage, die den BGH in Karlsruhe nun beschäftigt „sehr wichtig – nicht nur als Verbraucherschutz sondern auch in Sachen Wettbewerbsrecht.“
Schutz vor Abmahnungen
Schon vor zwei Jahren hat der BGH ein Grundsatzurteil zu Versandkosten gesprochen, nachdem eine regelrechte Abmahnwelle in unter Händlern für Ärger und Verunsicherung gesorgt hat: Online-Händler sind verpflichtet, die Versand-Gebühren zusätzlich zum Endpreis der Ware anzugeben. Allerdings muss das seit Oktober 2007 nicht direkt neben einem Produkt aufgelistet sein. Begründung der Richter: „Verbraucher im Versandhandel gehen davon aus, dass Versandgebühren zu bezahlen sind“.
Gerade Händler sind laut Carsten Föhlisch nun an einer erneuten höchstrichterlichen Entscheidung zu Versandkosten interessiert – „alleine schon aus Schutz vor Abmahnungen“. Fehlerhafte Preisangaben gehören zu den zehn meistgenannten Verstößen, die Onlinehändlern Abmahnungen bescheren. Das hat eine Umfrage durch Trusted Shops unter knapp 1020 Onlinehändlern vom Januar diesen Jahres ergeben.
„Knapp 57 Prozent der Befragten hatten angegeben, dass sie als Onlineshop-Betreiber bereits mindestens eine Abmahnung erhalten haben“. 46 Prozent der Befragten bewerteten erhaltene Abmahnungen als existenzgefährdend, berichtet Föhlisch. Das Gros der entstandenen finanziellen Schäden der Händler je Abmahnung lag zwischen 200 und 4000 Euro. Am häufigsten seien falsche Widerrufsfristen angekreidet worden, Verstöße gegen Marken- und Urheberrecht und fehlerhafte Angaben im Impressum. Fehlerhafte Preisangaben kamen unter 25 Punkten auf Platz sieben.
Wird das deutsche Widerrufs-Recht in Brüssel gekippt?
Unterdessen stehen beim Europäischen Gerichtshof in Brüssel Grundsatzentscheidungen an, deren Urteil noch für dieses Jahr erwartet wird und die erhebliche Folgen für den Onlinehandel künftig haben können. In einem Fall geht es ebenfalls um Versandkosten. Grundlage ist der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Heine Versand um die Frage, ob beim Widerruf eines Online-Kaufs der Händler neben dem Kaufpreis auch die Lieferkosten rückerstatten muss. Die Verbraucherzentrale fordert das.
Außerdem müssen die EuGH-Richter über den „Wertersatz“ beim Widerruf von Online-Einkäufen Urteilen. Nach deutschen Recht müssen Kunden bei Rückgabe eines Produktes innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist einen „Wertersatz“ akzeptieren – also einen Abschlag bei der Rückerstattung des Preises, wenn das Produkt Gebrauchsspuren hat. Laut der Europäischen Fernabsatzrichtlinie können Kunden nur die Ausgaben für die Rücksendung angelastet werden. Sollte die deutsche Rechtspraxis gekippt werden, hätte das für Carsten Föhlisch verheerende Konsequenzen: „Dann würde das Internet zu einem globalen Leihhaus mutieren!“ (mit afp)

14:22
Bin letztens auf eine online Klitsche gestoßen, die wollte statt der 14€ für Altgeräte Rücknahme 79€ kassieren.
Klar, daß deren Produkt im Grundpreis das billigste war.
Können die gleich die nächste Richterrunde einberufen.
Irgendwelche vesteckte Kosten werden die Abzocker, welches nur wenige sind, sich immer einfallen lassen.
Sollten doch auch seriöse Händler dran interessiert sein, damit sie im Wettbwerb mithalten können, die Schwarzen Schafe rigoros rauszukegeln.
13:53
in den ranglisten sollten alle kosten ihren niederschlag finden ...
als verbraucher interessiert mich der endpeis und ich
möchte keinen test meiner grundrechenartfähigkeiten ...
13:50
Das ein Paket nach Bulgarien 3 mal soviel kostet wie nach Griechenland, hat aber mit dem Preisvergleich nichts zu tun!! Da können sie sich dann bei DHL und Co. beschweren!
13:28
Horst denke mal an den Schwund.
12:52
Weshalb ein Paket nach Bulgarien 3 mal soviel kostet wie ein Paket nach Griechenland , ist nicht nachvollziehbar .
11:53
Tom009 was im Garantiefall ist hängt von der Ware ab. Viele Artikel haben eine Herstellergarantie.
Bei den anderen läuft es ähnlich bunt wie im stationären Handel.
Der eine gibt diskussionslos das Geld zurück, während der andere sehr viel Zeit darauf verwendet Ihnen die Schuld am Defekt nachzuweisen.
Ihr Beispiel verdeutlicht ansonsten sehr gut wie Verbraucher ausblenden, das Ladenware auch Transportkosten verursacht. Dem Versandartikel werden 2,50 € angelastet, dem Ladenartikel aber nicht die KFZ-Kosten und die Parkgebühren.
Und ein wesentlicher Punkt kommt noch hinzu. Die Auswahl ist im Internet einfach größer. Man kann in Ruhe vergleichen.
Gerade Geizhals ist ein gutes Beispiel. Die geben bei einer Reihe von Geräten Leistungsdaten an nach denen man auswählen kann. Diese einfache Auswahl in der Übersichtlichkeit hat mir noch kein stationärer Händler präsentiert. Im Gegenteil da werden relevante Merkmale oft nur auf ausdrückliche Nachfrage genannt manchmal sogar erst herausgesucht.
11:45
Also ich nutze fast ausschließlich www.geizhals.at/de, dort ist die Suche sowohl ohne als auch mit Versandkosten möglich, zudem lässt sich über eine Wunschliste erkennen, ob es Sinn macht, bei mehreren Händlern zu bestellen, und falls ja, bei welchen - was will man denn noch mehr??
11:13
@Tom009
Das mag in Ihrem Falle ja so sein, aber es gibt Bereiche in denen das Waren über den Online-Versandhandel deutlich günstiger sind
Ich kann p_s_a hier nur beipflichten. Online-Handel hat definitiv seine darseinsberechtigung
Was die Versandkosten angehen bin ich der Meinung, dass
1) jeder bitte wohl noch selbst gucken kann, was beim Absenden der Bestellung steht
2) in den meisten Preissuchemaschinen die Versandkosten aufgeführt werden; In einigen lassen sich diese sogar zum Gesamtpreis hinzufügen
3) Eine Pflichtangabe der versandkosten den großen Vorteil hat, dass die Händler auf hören damit rumzuspielen. Ebay wählt ja noch einen anderen Weg, dort müssen Waren kostenlos versendet werden
10:53
Tja Ware im Internet kostet 4Euro 50 Plus 2 Eur 50 Versand
Beim Händler 8 Euro
Da scheiß ich doch was auf das Internet und kaufe im Handel.
Was ist den im Garantiefall????
Wie soll ich als Artikelbeispiel mit der Waschmaschine machen die ich im Internet Soooo billig gekauft habe????
90% der Waren die ich bis jetzt gekauft habe habe ich im normalem Geschäft gekauft---WEIL diese im Internet gleich-oder sgar noch teurer waren.
09:55
Schon seit Jahren wird vom traditionellen Handel eine Diskussion immer wieder aufs Tablett gebracht, deren Botschaft im Kern lautet, Onlinehändler sind Betrüger - Sie nehmen Versandkosten.
Als ob der Transport von einem der Metro Ableger sei es Mediamarkt, Saturn, Kaufhof, Metro Grosshandel o.ä. umsonst wäre.
Schlimmer noch, anders als im Onlinehandel ist noch nicht mal garantiert, dass sie nach Zahlung von Fahrtkosten und Parlgebühren die Ware auch erhalten. Leider gerade ausverkauft, ist Bestellware, führen wir nicht usw. Wenn sie dann ein wenig anfällig gegen Verkäufergequatsche sind, kaufen sie um nicht noch mal los zu müssen, einen gleichwertigen Artikel. Stellen sie dann zu Hause fest, das es nun doch nicht das war was sie wollten, haben sie kein gesetzliches Rückgaberecht. Vielleicht Kulanz, aber um die in Anspruch zu nehmen, zahlen sie wiederum die Fahrtkosten selbst.