Nach Urteil: Zumwinkel lässt sich mit Buß-Zahlung viel Zeit
03.06.2009 | 11:09 Uhr 2009-06-03T11:09:00+0200
Bochum. Auch über vier Monate nach seiner Bestrafung wegen Hinterziehung von fast einer Million Euro Steuern hat Ex-Postchef Klaus Zumwinkel (65) offenbar noch keinen Cent als Bewährungsauflage gezahlt. Seine millionenschweren Pensionsansprüche bei der Post hat er sich bereits auszahlen lassen.
Ex-Postchef Zumwinkel lässt sich viel Zeit mit der Zahlung seiner Bewährungsauflage: Das Bochumer Landgericht, das ihn Ende Januar wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte, teilte am Dienstag auf WAZ-Anfrage mit, dass von einer Zahlung noch nichts bekannt sei. Die Richter hatten im Urteil angeordnet, dass Zumwinkel als Bewährungsauflage 800 000 Euro an den Staat und insgesamt 200 000 Euro an sieben wohltätige Organisationen zahlen muss.
Richter wussten von 20 Millionen Euro nichts
Zwar hat das Gericht Zumwinkel eine Zahlungsfrist bis Ende 2009 eingeräumt. Allerdings war den Richtern zum Zeitpunkt des Urteils gar nicht bekannt, dass er sich, wie später publik wurde, seine Pensionsansprüche bei der Post - es sollen 20 Millionen Euro sein - auf einen Schlag auszahlen lässt. Das Geld besitzt er bereits. „Es ist ausbezahlt worden”, sagte eine Post-Sprecherin der WAZ. Vor Gericht hatte Zumwinkel von 13 Millionen Euro Vermögen berichtet - Finanzpapiere und eine Burg am Gardasee. Daran hatte sich das Gericht bei der Fristfestsetzung orientiert und berücksichtigt, dass die 13 Millionen großteils nicht sofort verfügbar sein könnten.
Zinsen sparen?
Von Zumwinkels Anwalt war am Dienstag kein Kommentar zu erhalten. Somit bleibt auch die Frage, ob Zumwinkel eventuell nur Zinsen sparen will, offen. Trotzdem hoffen die vom Gericht begünstigten kleinen Vereine sicherlich darauf, dass sich der Multimillionär kulant zeigt. „Er hat bis Ende 2009 Zeit. Es wäre aber natürlich schön, wenn wir das Geld eher auf der Habenseite verbuchen könnten”, sagt Franz-Josef Hanning von „Basis e.V.” zur WAZ. Dem Recklinghäuser Verein für Straffälligen- und Opferhilfe wurden vom Gericht 20 000 Euro zugeteilt. Er will das in neue Möbel für sein Hilfsprojekt investieren. Angelika Böhling von der Kindernothilfe in Duisburg (40 000 Euro) meint: „Es gibt einige, die zahlen sofort am Tag nach dem Urteil - und einige lassen sich Zeit.”

17:42
Herr Zumwinkel müßte im Nachhinein wegen falscher Angaben in einem Prozess deswegen belangt werden.
17:15
Uaaah, und wenn Herr Zumwinkel bezahlt hat, bekommt er denOrden Verdienter Steuerzahler des Volkes
ICH KÖNNTE MICH SO ABROLLEN....
12:51
Es handelt sich hierbei um eine Bewährungsstrafe,und wer diese nicht einhält der sollte dann auch die konseqenz zu spüren bekommen.So wäre es auf jeden Fall beim kleinen Bürger
10:47
Zunöchst einmal sei erwähnt, dass Zumwinkel seine S´trafe nicht zu spät zahlt, sondern noch bis zum Jahresende Zeit hat. Das Recht ist also auf seiner Seite. Allerdings kann man Zumwinkel getrost jegweiges Anstands und Moralempfinden absprechen. Wenn er noch einen Funken Ehre besässe, würde er freiwillig noch ein oder zwei Milliönchen an soziale Einrichtungen spenden. Weh tuen würde es ihm immer noch nicht.
10:37
Rechtlich ist hier alles in Ordnung.
Bei der Bewährungsauflage ist von den tatsächlichen Vermögensverhältnissen auszugehen. Forderungen, die in Zukunft entstehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Zum Prozeßtermin war die Forderung nicht fällig, also durfte der Pensionsanspruch auch nicht in die Bewährungsauflage hinein gerechnet werden.
Der Verurteilte kann selbstverständlich die Frist voll ausschöpfen. Wenn hier eine Frist bis zum Ende 2009 eingeräumt wurde, so kann diese ausgeschöpft werden, nicht zuletzt, um durch einen Zinsgewinn die Bewährungsauflage abzumildern.
Gerichte sollten ohne Ansehen der Person verhandeln und urteilen. Gegen dieses Rechtsprinzip wurde hier sicherlich verstoßen. Die Beweise in diesem Verfahren wurden über einen Nachrichtendienst angekauft. Die Beweismittel wurden auch durch eine strafbare Handlung erlangt, nämlich durch die Herstellung einer Kopie bestimmter Daten (Verstoß gegen das Datenschutzgesetz) unter Verletzung der Eigentumsrechte an den Datenbeständen (Unterschlagung).
Es soll hier nicht das Wort für Steuerhinterziehung erhoben werden, aber man muss schon rechtsstattlich sauber vorgegehen. So wie die Finanzbehörden in den U.S.A. hätte man auch in diesem Fall die Gerichte bemühen müssen, um bei einem Anfangsverdacht die Daten von der betreffenden ausländischen Bank zu erhalten.
10:08
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08:46
der kerl zahlt doch erst wenn die zinsen von den ganzen geldern fällig werden.die werden dann abgeführt und er darf dies dann noch als zusätzliche belastung abschreiben.wie soll man diese ganze brut von oben in der regierung angefangen über manager usw.noch achten wenn die sich selber die würde genommen haben?
08:11
Vor dem Gesetz sind alle gleich...Ausnahme du kennst Richter und Staatsanwälte die dein Verfahren so lange liegen lassen bis die Hauptsache Verjährt ist....danke deutsch Rechtsprechung....ich fühle mich an kein Gesetz mehr gebunden!
07:57
#47 von ich finds nicht gut:
Leistung/Lieferung erhalten U n d der Lieferant darf warten ! PFUI
Bischen viel Phantasie, hm? Nur weil ich meine Rechnungen auf den letzten Drücker bezahle muss niemand warten bzw. kriegt sein Geld nicht pünktlich. Ist eine Rechnung am 30. fällig, überweise ich frühstens am 28. - so what?
Du bekommst Dein Gehalt doch auch nach getaner Arbeit ?
Nein, ich bekomme mein Gehalt am Ende des Monats.
zudem sind das hier 2 versch. Dinge
Nein, sind es nicht. Herrn Zumwinkels Rechnung ist einfach noch nicht fällig, also ist nichts dabei wenn er sie auch noch nicht bezahlt.
07:11
Da sieht man mal wieder, die Großen können sich alles erlauben. Der Kleine säße schon im Knast. Die Gerechtigkeit in Deutschland stinkt zum Himmel.