Große Koalition
Miese Manager sollen mit Gehalt haften
23.04.2009 | 17:09 Uhr 2009-04-23T17:09:00+0200
Berlin. Künftig sollen Manager für ihre Fehler stärker in die Verantwortung genommen werden. Für Verluste in ihrem Unternehmen könnten sie künftig zu Ausgleichszahlungen bis zu einem Jahresgehalt verdonnert werden. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt.
Manager sollen künftig für schwere Fehler haften und zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe verpflichtet werden können. Das sehen zusätzliche Regeln für die Bezahlung von Spitzenkräften vor, die die Koalition am Donnerstag vereinbart hat.
Union und SPD wollen auch eine Karenzzeit von zwei Jahren zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen einführen. Zudem soll die Zahl der Aufsichtsratsmandate begrenzt und der Verbraucherschutz bei der Vermögensberatung gestärkt werden, wie der Unions-Unterhändler Otto Bernhardt der AP sagte.
Die Koalition hatte sich bereits Anfang März auf mehrere Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Managerbezahlung geeinigt. Danach können Spitzenkräfte der Wirtschaft ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt wie bisher zwei Jahren einlösen. Außerdem soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Höhe der Gehälter entscheiden.
Verabschiedung noch vor der Sommerpause geplant
Zur Klärung der noch offenen Punkte wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich am Donnerstag auf weitere Eckpunkte einigte. Sie sollen nun vom Justizministerium in konkrete Gesetzestexte gefasst werden, über die die Arbeitsgruppe Anfang Mai in einer weiteren Sitzung entscheidet. Das komplette Regelwerk zur Vergütung von Managern soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Nach den Plänen der Koalition sollen Manager nicht mehr ungeschoren davon kommen, wenn sie ihrem Unternehmen nachweislich Schaden zufügen. Laut Bernhardt sollen künftig Ausgleichzahlungen bis zu einem Jahresgehalt verlangt werden können.
Die Karenzzeit zwischen Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmitgliedschaft soll auf börsennotierte begrenzt werden. Bisher gab es eine solche Krenzzeit nur zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und der Mitgliedschaft im Kontrollausschuss.
Begrenzung der Managergehälter nicht geplant
Die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person soll von derzeit zehn «in Richtung fünf» begrenzt werden, wie Bernhardt sagte. Zudem sind eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögensberatung geplant. Dazu zählen Vorschriften für die Qualifikation der Berater, eine Verlängerung der Verjährungsfristen und eine Verbesserung der Dokumentationspflichten.
Bei einigen Streitpunkten konnten die Koalitionäre keine Einigung erzielen. Der Vorstand wird nicht auf das Allgemeinwohl verpflichtet. Auch eine steuerliche Begrenzung der Managergehälter und eine Börsenumsatzsteuer wird es laut Bernhardt nicht geben. (ap)

12:58
Wie soll denn im Schadensfall juristisch geklärt werden, ob Fehlentscheidungen vorlagen; es ist schon problematisch grobe Fahrläßigkeit nachzuweisen; deshalb ist dies wieder Augenwischerei.
Außerdem erhalten die Manager ihr Jahresgehalt und zusätzlich Bonuszahlungen in mehrfacher Höhe des Gehaltes und so ist der Verlust eines Jahesgehaltes nicht wirklich schlimm; soll nur in der Öffentlichkeit gut aussehen.
Sinnvoller wäre es, den gesamten Vorstand und Aufsichtsrat sowohl an den Gewinnen, als auch an den Verlusten zu beteiligen. Angemessenes Gehalt im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung und der Rest muß dann erarbeitet werden. Verluste dann aber auch mit Kürzung der Gehälter in Bezug auf das Vorjahr.
Außerdem dürfen diese Gehälter nicht von den Steuern abgesetzt werden.
Aber mit dieser Regelung würden sich ja unsere sogenannten Volksvertreter ihre eigenen Einkünfte abschneiden, denn ein Großteil davon sitzt ja in den Aufsichtsräten, kassiert, aber trägt keine Verantwortung.
powerrainer
23:23
Privatvermögen währe ein schöneres Wort um besonnen zu Managen..
20:50
Miese Manager sollen mit Gehalt haften
Jau, ab dem 37.Triktober im Jahr St.Nimmerlein....
Zu gut Deutsch: NIEEEMALS!!!
Das gleiche gilt für unsereTOLLEN Politiker...
17:38
Und warum nimmt man nicht die Aktionäre, die diese Manager eingestellt haben, weil sie die höchsten Gewinne versprochen haben, in Haftung?
Es kann doch nicht sein, daß die Manager per Gewinnbeteiligung zu immer höheren Gewinnen für die Firma verpflichtet werden und daß alle, die das in ihrer Gier gemacht haben von der Haftung verschont werden.
16:59
Was ist mit den Politikern?
- Cross Border
- Abwrackprämie
- Umweltplakette
warum haften die nicht?
16:03
Auch miese Politiker sollen haften? Niemals, die wollen doch nur unser bestes! Und wenn es nicht gelingt, dann liegt es an Unvermögen oder Dummheit, so etwas kann man nicht bestrafen, zumal wir sie selbst gewählt haben. Das wäre zu peinlich.
15:16
sollen und können
Diese Kann-Vorschriften kennt man ja aus den Hartz IV-Gesetzen nur zu gut!
Sind sie doch alle etwas für die Mülltonne.
Die einzigen Vorschriften aus diesem Gesetz sind die Muß-Vorschriften für den Antragsteller. Diese werden penibel umgesetzt und wenn es mal nicht so rund läuft, dann gibt es eine Sanktion in Fiorm von Leistungseinbehalt.
Diese Kann-Vorschriften bei den Managern werden also inm wahren Leben absolut nichts bringen.
Läßt sich wohl aber gut zu Wahlwerbezwecken mißbrauchen.
SPD und CDU richten unser Deutschland komplett in den Abgrund.
14:57
http://de.wikipedia.org/wiki/Dreht%C3%BCreffekt
Die Metapher wird ebenfalls verwendet, um den fliegenden Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft zu kritisieren. Hier hebt das Bild weniger auf den Wechsel hin und zurück, sondern auf die Eigenschaft der Drehtür eine schnelle Verbindung darzustellen, ab. Politiker sind in dieser Begriffsverwendung zu eng mit der Wirtschaft verbunden. Der schnelle Wechsel von der Politik in die Wirtschaft birgt das Risiko von Interessenkonflikten.
Kurz: nichts von dem im Artikel genannten wird wirklich umgesetzt werden.
14:13
Was für ein Aktionismus! Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer haften heute bereits mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt, wenn sie die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters verletzen. Der rennomierte Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Marcus Lutter hat schon vor Monaten in der FAZ dargelegt, dass das Kaufen von unverständlichen Finanzprodukten oder die kurzfristige Finanzierung von langfristigen Krediten gegen diesen Sorgfaltsmaßstab verstoßen und deshalb eine solche Haftung auslösen können. Das gleiche dürfte für die Zusage von Erfolgsprämien ohne Kopplung an tatsächliche Erfolge gelten. Es bedarf also insofern keiner Haftungsverschärfung, sondern eines Wachrüttelns der Aufsichtsräte und Gesellschafter, die möglicherweise gegebenen Ansprüche auch durchzusetzen. Unverständlich bleibt dennoch, wieso man Investmentbankern, die als Angestellte nur beschränkt persönlich haften, Gehälter gezahlt hat, für die man ganze McKinsey-Beratergruppen hätte bekommen können.
13:40
Diese Ausgleichszahlungen müssen gleichzeitig für alle verantwortlichen Politiker gelten. Politik richtet in der Regel schwerwiegendere Fahler und Pannen an. Politiker sind keine Heiligen und schon gar nicht dürfen sie immun behandelt werden. Politik braucht Druck vom Volk, denn sie sind vom Volk gewählt und haben deren Vorstellungen umzusetzen. Das passiert heute größtenteils nicht mehr!!!