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Länger Krankengeld für Arbeitslose

06.11.2007 | 19:31 Uhr

Kassel. (AFP) Arbeitslosengeld-Empfänger, die krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes arbeitsunfähig bleiben, haben weiter Anspruch auf Krankengeld.

Das gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld I anschließen, befand das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 1 KR 12/07 R). Im konkreten Fall war ein Arbeitsloser im Jahr 2001 für längere Zeit arbeitsunfähig krank und erhielt Krankengeld. Als der Anspruch auf Arbeitslosengeld zu Ende ging, verneinte die Arbeitsagentur einen Anspruch auf die damalige Arbeitslosenhilfe, weil der Mann wegen seiner Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Daraufhin meinte die AOK Bayern, sie müsse auch kein Krankengeld mehr bezahlen. Denn das Krankengeld sei eine Ausfall-Leistung. Weil der Arbeitslose aber weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Arbeitslosenhilfe habe, falle auch kein Einkommen weg, das mit dem Krankengeld ersetzt werden könne. Das BSG sah das anders: Maßgeblich sei beim Krankengeld allein die Situation beim Entstehen der Arbeitsunfähigkeit. Daran müsse sich das Krankengeld orientieren, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt sei.

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