Kritik an Selbstauskunftbögen der Krankenkassen
09.10.2012 | 09:30 Uhr 2012-10-09T09:30:10+0200
Hamburg. Versicherte sollen Auskunft zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation geben, sobald sie Krankengeld beziehen. Das ist bei zahlreichen Krankenkassen Praxis. Kritik daran äußert der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar: Datenschutzmechanismen würden so ausgehebelt, sagt er. Es gebe bereits Beschwerden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Verfahren zahlreicher Krankenkassen kritisiert, Versicherte umfassend zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation zu befragen, sobald diese Krankengeld beziehen. Schaar äußerte am Dienstag im Radioprogramm NDR Info starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Seine Kritik richtet sich gegen sogenannte Selbstauskunftsbögen, die regelmäßig an Versicherte verschickt werden, die arbeitsunfähig geschrieben wurden: "Da wird bewusst versucht, die Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln. Wir haben eine Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten", sagte Schaar .
Seine Behörde untersuche derzeit Fälle, in denen Patienten beispielsweise nach ihrem familiären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber befragt wurden. Einigen Versicherten wurde dabei gedroht, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen, wenn sie den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschicken. (dapd)

07:46
Rückfrage an die Krankenkasse: "Ich bin gern bereit, Ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen, wenn Sie mir vorab die gesetzliche Grundlage nennen, nach der ich dazu verpflichtet werden kann."
13:20
die könnten mich mal geflegt am abend besuchen, wenn es denn kassen und vorständen ans geld geht! Und die Politik schaut zu!
11:52
fragen sie meinen arzt und apotheker.
09:45
Nein ich kann das nicht verstehen! Wie kann man so unintelligent sein und etwas von sich Preis geben was man nicht möchte!
Ich frage mich was das für Menschen sind die sich so einschüchtern lassen! Haben die alle kein Rechtsverständnis mehr? In welchem Gesetz steht geschrieben das ich das muss? In keinem also kann ich schreiben was ich möchte und ich bin zu keinerlei Wahrheit verpflichtet! Nun dann schreib eine andere Geschichte und so kann keine Krankenkasse was machen! Nein solche Menschen verstehe ich nicht echt nicht!
Ich denke mal das es nicht ganz so einfach ist wie sie es gerade geschildert haben, leider...
Zunächst mal ist es üblicherweise so, dass man zwar nicht alle fragen beantworten muß wenn es wie im genannten fall unter datenschutz fällt. macht man angaben, dann sollten die richtig sein. nun beantworten sie diverese fragen nicht, schicken den bogen zurück und die kasse verweigert die zahlung des krankengeld, wie geht es dann weiter? Sie werden klagen müssen und wahrscheinlich recht bekommen, vielleicht aber auch nicht... aber bis das urteil da ist, fehlt die leistung der kasse und genau auf die sind sehr viele angewiesen...
ich selbst habe einen solchen bogen noch nie zu gesicht bekommen, möchte aber fast wetten, dass man diese zweifelhaften bögen fast nur bei bkks oder sonstigen billigkassen bekommt...