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Geräte-Tod nach Ablauf der Garantie – Kaputt nach Plan?

Geräte-Tod nach Ablauf der Garantie – Kaputt nach Plan?

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Foto: Thinkstock
Hartnäckig halten sich Gerüchte, Hersteller bauten in ihre Geräte ein Verfallsdatum ein. Den Nachweis bleiben Verbraucherschützer und Tester bislang schuldig. Und auch die Webseite www.murks-nein-danke.de hat bislang keinen Beleg gefunden. Eine Spurensuche.

Essen. 

Es ist ein Ärgernis: Kaum ist die Garantie abgelaufen, gibt die Waschmaschine den Geist auf. Und die Reparatur kostet einen großen Batzen Geld. Manchmal so viel, dass sich das Flicken gar nicht lohnt, der Kauf eines neuen Gerätes fast schon sinnvoller erscheint. Hat der Hersteller die Maschine absichtlich so konstruiert, dass sie kurz nach Ablauf der Gewährleistung den Betrieb einstellt? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Beweisen lässt sich die sogenannte „geplante Obsoleszenz“, so der Fachbegriff für das eingebaute Verfallsdatum, bis heute nicht. Eine Spurensuche.

Der Kritiker

Gibt es Bauteile, die dem Drucker sagen, er solle nach einer bestimmten Anzahl von Seiten den Betrieb einstellen? Die dem Handy-Akku vorschreiben, wie oft man ihn aufladen kann? Stefan Schridde ist davon überzeugt. Der Diplom-Betriebswirt hat in seiner Freizeit eine Internetseite gebaut, auf der Kunden kaputte Geräte melden können, die kurz nach Ablauf der Garantie versagen. Auf murks-nein-danke.de trägt er diese Fälle zusammen – alles Einzelfälle. Auch Schridde bleibt den Beweis für den Defekt mit System schuldig.

Klein beigeben will der selbstständige Berater aber nicht: „Ist es purer Zufall, dass die Hersteller auf Elektronikplatinen wärmeempfindliche Bauteile neben Wärmequellen verbauen?“ Für Schridde sind solche Konstruktionsfehler ein Hinweis auf eine Strategie der Firmen, Produkte auf den Markt zu bringen, die nicht lange halten. „So wollen sie den Umsatz ankurbeln. Dabei geht das doch auch anders“, sagt Schridde. Gebe es mehr Geräte mit langer Lebensdauer, könnten Konsumenten das Geld in andere Produkte stecken.

Wenn er die geplante Obsoleszenz schon nicht beweisen könne, so wolle er doch für mehr Kundenfreundlichkeit bei den Herstellern trommeln. Käufern werde es ex­trem lästig gemacht, Produkte zu reklamieren. „Damit man sich etwas Neues kauft, anstatt Altes zu reparieren.“

Der Verbraucherschützer

Hier setzt auch Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, an. Er sieht ein großes Problem in der Gewährleistungspflicht von Handel und Herstellern. „Warum muss der Kunde nach einem halben Jahr nachweisen, dass es nicht sein eigenes Verschulden ist, wenn das Produkt kaputt gegangen ist?“ Der Gesetzgeber müsse hier handeln. Das führe dann vielleicht auch bei den Herstellern zu mehr Produktverantwortung.

„Es gibt Dinge, die sind merkwürdig. Es gibt Dinge, die stinken zum Himmel. Aber die Beweisführung ist schwierig“, sagt Verbraucherschützer Müller. Er würde nur zu gern eine Verbandsklage durchfechten, wenn er einen Beweis finden würde, dass ein Hersteller ein Gerät absichtlich so konstruiert hat, dass es kurz nach Ablauf der Garantie den Geist aufgibt. Doch dafür bräuchte Müller nicht einen, nicht zwei, am besten gleich 20 Fälle, wo ein Produkt unter ähnlichen Bedingungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums streikt. Und: „Ich wünsche mir einen Eingeweihten, der aus dem Nähkästchen plaudert“, sagt Müller. Doch auch darauf wartet er bislang vergeblich.

Der Tester

Einen Beweis für das eingebaute Verfallsdatum bleibt auch die Stiftung Warentest schuldig. „In all unseren Tests haben wir keinen Hinweis darauf finden können“, sagt Jürgen Nadler, wissenschaftlicher Leiter des Teams Multimedia. Nadler möchte die Hersteller aber nicht in Schutz nehmen. Fest verbaute Akkus in Handys, elektrischen Zahnbürsten oder Navigationsgeräten seien ein Ärgernis.

Doch nicht immer ist ein Defekt schuld daran, wenn ein Gerät nicht mehr funktioniert. Bei der sogenannten technischen Obsoleszenz reiche es schon, wenn es etwa für den Drucker keinen Treiber mehr für das neue PC-Betriebssystem gebe, sagt Nadler. Und beim psychologischen Verfallsdatum büße ein Produkt an Attraktivität ein, weil kurz danach der Nachfolger im Handel stehe. Das sei etwa bei TV-Geräten so. „Früher“, so Nadler, „lag die Nutzung eines Fernsehers bei zehn Jahren. Heute sind es nur noch 7,5.“ Und bei Handys seien die Zyklen noch viel kürzer.