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Jeder Vierte würde eine Pflegekraft schwarz beschäftigen

22.01.2013 | 15:07 Uhr
Jeder Vierte würde eine Pflegekraft schwarz beschäftigen
Nach einer aktuellen Umfrage würde rund jeder vierte Deutsche eine Pflegekraft auch schwarz beschäftigen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden.Foto: dpa

Düsseldorf.  Die hohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro scheinen nicht abzuschrecken: Jeder vierte Deutsche würde eine Pflegekraft auch schwarz bezahlen, also ohne dass Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Und zwar umso eher, je höher sein Bildungsstand ist. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage.

Etwa jeder vierte Deutsche könnte sich vorstellen, eine Pflegekraft schwarz zu beschäftigen. Das ergab eine am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichte Umfrage der DKV Deutsche Krankenversicherung. 58 Prozent der Befragten lehnen hingegen eine illegale Beschäftigung zur Pflege ihrer Angehörigen ab. Die Skrupel schwinden laut Umfrage offenbar mit höherem Bildungsabschluss.

Während 68 Prozent der Hauptschulabsolventen sich nicht vorstellen können, eine Pflegekraft schwarz zu beschäftigen, sind dies bei Menschen mit Abitur nur noch 51 Prozent. Dabei ist die illegale Beschäftigung kein Kavaliersdelikt, sondern mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet wird. Schätzungen zufolge sind 60.000 bis 100.000 illegale Pflegekräfte in deutschen Haushalten beschäftigt.

Fast 60 Prozent würden ihre Job zeitweilig aufgeben, um einen Angehörigen zu pflegen

58 Prozent der Arbeitnehmer können sich indes vorstellen, ihre Berufstätigkeit eine Zeitlang zu unterbrechen, um einen Angehörigen zu pflegen. Frauen (62 Prozent) wären etwas häufiger dazu bereit als Männer (55 Prozent). Überdurchschnittlich groß ist die Bereitschaft bei Menschen mit einem Haushaltseinkommen unter 1500 Euro. Etwa ein Viertel der Befragten kann sich dagegen nicht vorstellen, eine Zeitlang Job gegen Pflege zu tauschen. Befragt wurden im vergangenen Jahr über 2000 Menschen unter 66 Jahren.

Seit der Pflegereform 2008 haben Arbeitnehmer das Recht, sich bis zu einem halben Jahr von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen zu lassen. Seit 2012 ist eine teilweise Freistellung im Rahmen der Familienpflegezeit von zwei Jahren möglich, hier besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Beide Pflegezeitmodelle werden nur von einer Minderheit der Pflegenden in Anspruch genommen. (afp)

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