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Kolumne

Gesundheitsprämie schwächt Privatkassen

14.02.2010 | 16:18 Uhr

An dieser Stelle kommentieren Professoren der Region jeden Montag aktuelle Themen. Professor Wolfram F. Richter ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliche Finanzen an der TU Dortmund.

Nach den Wahlen in NRW wird man endlich erfahren, wie die Bundesregierung die angekündigte Gesundheitsprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen gedenkt. Dann wird das große Rechnen einsetzen. Jeder Bürger wird wissen wollen, ob er künftig mehr oder weniger für seine Gesundheit zahlen muss. Das Rechenergebnis wird maßgeblich von der Höhe der Gesundheitsprämie und der Ausgestaltung des versprochenen Sozialausgleichs abhängen.

Der Bedeutung der Reform wird man aber kaum gerecht, wenn man lediglich ausrechnet, wer mehr oder weniger zahlen muss. Die wahre Bedeutung liegt in dem angestrebten Umbau des Steuer- und Abgabensystems. Nach den Plänen der Reformer wird die GKV längerfristig nur noch Krankheitsrisiken ausgleichen und keine Einkommensunterschiede. Ob die Befreiung der GKV von der Aufgabe des Einkommensausgleichs volkswirtschaftlich von Vorteil ist, ist unter Ökonomen allerdings umstritten.

Unabhängig davon, ob es einen solchen Vorteil gibt, wird die Politik den Einkommensausgleich zwischen Arm und Reich neu gestalten müssen. Vermutlich werden die Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, ein Gesundheitsgeld erhalten, das ähnlich wie das Kindergeld administriert wird. Weniger klar ist, wie die Regierung das finanzieren will. Die Hoffnung, die notwendigen Mittel allein aus wachsenden Steuereinnahmen aufbringen zu können, wird sicher nicht aufgehen. Dafür ist das mittelfristig zu erwartende Wirtschaftswachstum zu schwach und werden die wachsenden Steuereinnahmen gebraucht, um den Anstieg der Staatsverschuldung abzubremsen. Die besser Verdienenden werden sich daher auf höhere Steuern einstellen müssen. Ob lediglich die Einkommensteuer angehoben wird oder auch die Abgeltung- und Körperschaftsteuer, wird man sehen.

Die Entlastung der GKV von der Aufgabe des Einkommensausgleichs hat auch Auswirkungen für die private Krankenversicherung. Bisher versicherte die PKV vorzugsweise einkommensstarke Personen, die nach einer Möglichkeit suchten, sich dem Einkommensausgleich in der GKV zu entziehen. Dieses Motiv entfällt als Folge der Reform. Einkommensstarke Personen werden es zukünftig attraktiv finden, sich freiwillig gesetzlich zu versichern und bei der PKV lediglich eine Zusatzversicherung abzuschließen. Das bedeutet dann das Ende der privaten Krankenvollversicherung.

Diese Entwicklung ist insofern zu begrüßen, als die von den Bürgern als diskriminierend empfundene Trennung zwischen gesetzlich und privat Versicherten überwunden wird. Erstaunlich ist gleichwohl, dass diese revolutionäre Entwicklung just von einer Regierung eingeleitet wird, die in ihrem Koalitionsvertrag Gegenteiliges verkündigt. Der Vertrag enthält ein klares Bekenntnis zur Existenz der privaten Krankenvollversicherung als konstitutivem Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen.

Wolfram F. Richter

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