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Gekündigte Schlecker-Mitarbeiter müssen sich arbeitslos...

02.04.2012 | 08:14 Uhr

Die Transfergesellschaften sind gescheitert. Für den Insolvenzverwalter bedeutet das, dass die Suche nach einem Investor nicht leichter wird. Den ehemaligen Schlecker-Beschäftigten steht der Gang zum Arbeitsamt bevor. Sonst haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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