Für Brennholz nur 7 Prozent
09.01.2008 | 19:55 Uhr 2008-01-09T19:55:43+0100Die Lieferung von Brennholz zum Heizen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, es wird für Brennholz also nicht der reguläre Steuersatz von 19% fällig. ...
... Darauf verweist der Bund der Steuerzahler unter Bezugnahme auf eine Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Münster (23.8.2007).
Demnach fallen unter den Begriff Brennholz Rundlinge mit und ohne Rinde, gespaltene Scheite, Äste, Reisigbündel, Kleinholz, Rebholz, Baumholz, Baumstümpfe und Kronenholz.

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http://www.brennholzdepot.de http://www.brennholzdepot.at, hoffentlich bleibt das so !