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Gericht

Fluglinie muss Kunden vor Stornierung warnen

29.07.2009 | 17:55 Uhr

Dortmund. Fluggesellschaften dürfen einen im Internet gebuchten Flug nicht einfach ohne Vorwarnung stornieren. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Billigflieger Germanwings jetzt zur Zahlung von Schadenersatz an einen Fluggast.

Flugreisende am Flughafen Dortmund. Foto: Luthe

Fluggesellschaften dürfen einen im Internet gebuchten Flug nicht einfach ohne Vorwarnung stornieren. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Billigflieger Germanwings zur Zahlung von Schadenersatz, weil das Unternehmen mehrere gebuchte Flugtickets an andere Passagiere vergab, ohne dem Kunden darüber Bescheid zu geben, wie der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Grund für die Stornierung war eine fehlgeschlagene Zahlung per Kreditkarte.

2350 Euro Schaden wegen Umbuchung

Es gebe keine Rechtfertigung dafür, einen Kunden nicht zumindest per E-Mail vom Scheitern des Zahlungsversuchs zu informieren und ihm eine Frist zur Nachzahlung einzuräumen, begründeten die Richter laut vzbv ihr Urteil. Auch wenn der Kunde die Zahlungsfrist versäume, dürfe die Fluggesellschaft erst nach einer Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Der betroffene Kunde von Germanwings hatte erst am Flughafen von der Stornierung seiner Flugtickets erfahren, kurzfristig bei einer anderen Gesellschaft Flüge gebucht und einen Schaden von 2350 Euro erlitten.

Die Richter untersagten Germanwings laut vzbv zudem die Klausel, wonach die Fluggesellschaft sofort die Schufa informieren darf, wenn sie einen Rechnungsbetrag nicht vom Kreditkartenkonto einziehen kann oder ein Kunde nicht fristgerecht zahlt. Diese Klausel verstößt demnach gegen das Datenschutzgesetz. (Az: 8 O 400/08) (afp)

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