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„Flecki“ gegen „Paula“ – Pudding-Streit zieht sich bis Juli

„Flecki“ gegen „Paula“ – Pudding-Streit zieht sich bis Juli

Das Duell „Flecki“ gegen „Paula“ entscheidet sich im Juli. Dr. Oetker hat vor Gericht einen Eilantrag gestellt, um ein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“, einen Pudding von Aldi, zu erreichen. Doch es sieht so aus, als würde „Paula“ gegen „Flecki“ den Kürzeren ziehen.

Düsseldorf. 

„Flecki“ ist ein Schoko-Vanille-Pudding im Sortiment von Aldi Süd. Durch geschickte Verteilung der Schoko- und Vanille-Bestandteile erinnert „Fleckige“ an das fleckige Fell einer Kuh. Dr. Oetker fühlte sich bei der Betrachtung von „Flecki“ nicht nur an Kühe erinnert, sondern auch an „Paula“, das eigene Produkt, das sehr ähnliche Charakteristika aufweist wie „Flecki“ – und zudem schon deutlich länger auf dem Markt ist. „

Deshalb ist der Bielefelder Konzern vor Gericht gezogen und wirft Aldi vor, das patentierte Geschmacksmuster (mit dem Fachbegriff aus dem Patentrecht ist das Design, nicht der tatsächliche Geschmack beschrieben) unerlaubt kopiert zu haben. Doch das Düsseldorfer Landesgericht, das zuerst im „Pudding-Streit“ entscheiden musste, wies die Forderung von Dr. Oetker nach einem „Flecki“-Verkaufsverbot ab.

Richter sehen deutliche Unterschiede zwischen „Flecki“ und Paula“

Das Aldi-Produkt verletze nach Ansicht der Richter weder die von Dr. Oetker eingetragenen Designrechte verletzt, noch könne von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Rede sein. Die Produkte und ihre Aufmachung würden sich deutlich unterscheiden. Das Gericht betonte damals ausdrücklich, auch andere Hersteller als Dr. Oetker müssten die Möglichkeit haben, kindgerechten Pudding herzustellen. Dabei im Design auf die Kuh zurückzugreifen, sei bei einem Milchprodukte nahe liegend.

Ob sich die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf dieser Entscheidung anschließen, steht noch nicht fest. Am Dienstag fand die mündliche Verhandlung statt, nun beraten die Richter.

Es zeichnet sich ab, dass es wohl kein europaweites Verkaufsverbot für Aldis Konkurrenzprodukt „Flecki“ geben wird. Der Vorsitzende Richter der 20. Zivilkammer, Wilhelm Berneke, betonte in der Verhandlung, für ein europaweites Verkaufsverbot seien die Unterschiede in der optischen Erscheinung zwischen „Flecki“ und dem von dem Bielefelder Unternehmen eingetragenen europäischen Geschmacksmuster nach Auffassung der Kammer wohl zu groß. Doch ließ das Gericht die Möglichkeit eines deutschlandweiten Verkaufsverbots wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb offen.

Die Entscheidung wird am 24. Juli verkündet. Dann steht fest, ob „Flecki“ weiter verkauft werden darf oder ob „Paula“ der einzige Fleckenpudding im Kühlregal wird.(mit dapd)