EU sieht Kölner Klüngel
25.06.2007 | 04:05 Uhr 2007-06-25T04:05:06+0200Brüssel will klagen: Bau der Kölner Messehallen verstößt gegen EU-Recht. Projekt hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen
Brüssel. Der Stadt Köln droht im Streit um die neuen Messehallen Ungemach aus Brüssel: Die EU-Kommission will Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagen. Die Behörde ist davon überzeugt, dass der Neubau europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Im schlimmsten Fall kommen auf die Stadt Zahlungen in mehrfacher Millionenhöhe zu.
Mit einer offiziellen Entscheidung der EU-Kommission wird morgen gerechnet. Aber die Vorarbeiten durch EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sind offenbar so weit vorangeschritten, dass einer Klage nichts mehr im Wege steht. Der Messehallen-Streit mit Brüssel schwelt schon länger. Bereits im Oktober 2006 bemängelte die EU-Kommission, die direkte Auftragsvergabe an einen Investmentfonds der Oppenheim-Esch-Holding verstoße gegen EU-Recht.
2003 hatte die Stadt Köln die 170 000 Quadratmeter großen Grundstücke für die neuen Messehallen zum Preis von rund 70 Millionen Euro an den Fonds verkauft und diesen gleichzeitig mit dem Neubau beauftragt. Im Gegenzug tritt die Messegesellschaft, die zu 79 Prozent der Stadt Köln gehört, nun als Mieterin der Immobilie auf: für einen festen Zeitraum von 30 Jahren sind bei einem jährlichen Mietzins von 20,7 Millionen Euro insgesamt über 600 Millionen Euro Mietausgaben fällig. Anfang 2007 wurden die vier neuen Messehallen fertiggestellt.
Bei dem Dreiecksgeschäft handelt es sich aus Sicht der EU-Kommission eindeutig um einen öffentlichen Bauauftrag, der EU-weit hätte ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt Köln argumentiert, man habe keinen Bauauftrag erteilt, "sondern lediglich einen Mietvertrag abgeschlossen". Das Bundeswirtschaftsministerium teilt die Kölner Rechtsauffassung, aber die "begründete Stellungnahme" Berlins wiederum überzeugt die Wettbewerbshüter in Brüssel nicht.
Offiziell wird die Bundesregierung beim EuGH verklagt, aber im Falle einer Niederlage wird der Bund das Geld für Strafzahlungen von der Stadt Köln zurückverlangen. ni/fed

0mitdiskutieren