Essen und Trinken oder sogar Geld bei verspätetem Abheben
20.06.2007 | 09:03 Uhr 2007-06-20T09:03:38+0200Kostbare Urlaubszeit geht verloren, wenn der Flieger verspätet startet. Die Zeit kann nicht rückerstattet werden, Airlines müssen Passagieren aber manchmal Entschädigungen zahlen.
Von Wolfgang Büser Ist abzusehen, dass sich der Abflug bei Flügen über eine Entfernung von bis zu 1500 Kilometern um mindestens zwei Stunden - oder bei allen Flügen in der EU über eine Entfernung von mehr als 1500 Kilometern - und bei anderen Flügen über eine Entfernung von 1500 bis 3500 Kilometern - um mindestens drei Stunden - oder bei allen anderen Flügen um mindestens vier Stunden gegenüber der geplanten Abflugzeit verzögert, muss die Fluggesellschaft für das leibliche Wohl ihrer Gäste sorgen (Erfrischungen, Mahlzeiten etc.). Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden, kann der Fluggast kostenlos vom Flug zurücktreten.
Nicht zahlungspflichtig ist die Fluggesellschaft, wenn sie sich auf "höhere Gewalt" berufen kann, etwa wenn ein Hurrikan Starts und Landungen unmöglich macht.
Einige Urteile:
Auch wenn eine Fluggesellschaft den um einen Tag verspäteten Flug (hier von Stuttgart nach Mailand) mit "technischen Problemen" begründet, ist sie Passagieren zu einer Ausgleichszahlung ("Schmerzensgeld") von 250 Euro verpflichtet - auch wenn die Gesellschaft pauschal behauptet, der Flieger sei regelmäßig gewartet worden (Amtsgericht Köln, 118 C 595/05).
Airlines, die Gäste wegen mangelhaft besetzter Abfertigungsschalter nicht rechtzeitig einchecken, so dass der gebuchte Jet nicht mehr erreicht wird, müssen Schadenersatz leisten (Amtsgericht Erding, AZ: 4 C 309/06).
Das bisher Beschriebene gilt auch für Pauschalreisende - hier muss sich aber der Reiseveranstalter um den Ersatzanspruch kümmern und gegebenenfalls entsprechende Beträge an seine Kunden weiterleiten.
Wie kommen geprellte oder verhinderte Reisende zu ihrem Recht? Der erste Weg führt zur Fluggesellschaft - am besten noch am Check-in. Hilft das nicht weiter, steht der Klageweg offen. Besser wäre aber vorher noch der Gang zur "Schlichtungsstelle Mobilität" (Postfach 610249, 10923 Berlin; Tel. 030/4699700, E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org, Internet: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org. Deren (kostenloser) Vorschlag ist allerdings weder für den Reisenden noch für die Fluggesellschaft verbindlich.

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