Ende 2007 verfällt Nachzahlung von Mietnebenkosten für 2006
09.11.2007 | 18:39 Uhr 2007-11-09T18:39:55+0100Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Jahresende eingehalten werden. Hier einige Tipps.
Außergewöhnliche Belastung: Haben Sie in diesem Jahr bereits besondere Aufwendungen zum Beispiel für Krankheitskosten, Beerdigung oder Scheidung gehabt? Und steht vielleicht gleich zu Beginn des neuen Jahres noch eine größere Ausgabe an, etwa weil Sie Zahnersatz benötigen? Überlegen Sie, Ihrem Zahnarzt noch bis Silvester 2007 eine Vorauszahlung zu leisten und so Ihren steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwand zu komprimieren. Dann steigt Ihre Chance, den Betrag als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen zu bekommen. Zumutbare Eigenleistungen sind aus Sicht des Finanzamtes bei einem Jahreseinkommen zwischen 15 340 und 51 130 Euro für eine Familie mit einem oder zwei Kindern 3 Prozent des Einkommens. Je mehr also in einem Jahr zusammenkommt, desto besser für den Steuerzahler - je mehr "auf die Jahre verteilt" wird, desto ungünstiger.
Autounfall: Haben Sie 2007 einen Unfall verschuldet und dem Besitzer des anderen Wagens den Schaden von vielleicht 400 Euro zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt, weil Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt retten wollten? Und ist inzwischen ein zweiter Unfall hinzugekommen, den Sie verursacht haben? Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl für den zweiten als auch nachträglich für den ersten Unfall in Anspruch nehmen. Das müssen Sie spätestens an Silvester 2007 dort "gemeldet" haben. Für einen im Dezember 2007 passierten zweiten Unfall haben Sie noch eine Nachmeldefrist bis Ende Januar 2008. Auch die Vollkaskoversicherung können Sie auf diese Weise "verspätet" in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich aber in beiden Fällen vorher von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob sich der Deal für Sie lohnt, weil ja der Schadenfreiheitsrabatt in Mitleidenschaft gezogen wird. Und es gilt der Grundsatz: Die Zahl der Unfälle entscheidet über den Umfang der Rückstufung, nicht die Höhe der gesamten Schäden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen: Wollen Sie Ihre privat genutzten Wohnräume renovieren? Oder Ihren Garten "winterfest" machen? Und können Sie dafür dann offizielle Rechnungen externer Firmen (zum Beispiel Malermeister, Fensterputzer, Gärtner) vorlegen? Dann dürfen Sie 20 Prozent des Aufwandes für solche "haushaltsnahen Dienstleistungen" von Ihrer Steuerschuld absetzen - höchstens aber 600 Euro (bei maximal 3000 Euro Aufwand). Bedingung: Die Rechnung wurde per Überweisung, also nicht bar bezahlt. Geschieht das noch bis Ende 2007, so mindern Sie für dieses Jahr Ihre zu zahlenden Steuern - nicht nur das steuerpflichtige Einkommen. Entsprechendes gilt für Handwerkerleistungen, mit denen in diesem Jahr Ihr Haus/Ihre Wohnung aufgefrischt wurden (Beispiele: Badmodernisierung; Austausch von Fenstern).
Betriebskosten (Nebenkosten bei Mietwohnungen): Hat Ihr Vermieter Ihnen die Betriebskostenabrechnung für 2006 noch nicht geschickt? Geschieht das auch nicht bis zum 31. Dezember 2007 (wenn der Abrechnungszeitraum - wie meistens - das Kalenderjahr umfasst), dann brauchen Sie eine etwaige Nachzahlung nicht mehr zu leisten. Der Anspruch auf Abrechnung bleibt bestehen - um zum Beispiel festzustellen, ob eine Erstattung überzahlter Betriebskosten fällig ist. Wird fortgesetzt

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