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Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet

11.10.2010 | 16:49 Uhr
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet

Hamburg.Bürger können noch bis Ende der Woche gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser bei Google Street View Widerspruch einlegen. Dann endet die Vorab-Frist.

10 Tipps für Google

Nur noch in dieser Woche können Bürger vorab gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen. Die Frist laufe für etliche große Städte am Freitag (15. Oktober) ab, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Montag mit.

Die Frist war zwischen Google und Caspar vereinbart worden. Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Gebäuden oder Grundstücken ins Internet stellt. Das Unternehmen will die Anzahl der gestellten Anträge eigenen Angaben zufolge schnellstmöglich bekannt geben.

Google schweigt noch über Zahl der Widersprüche

Zahlen, wie viele Bürger bereits Vorabwiderspruch eingelegt haben, liegen Caspar noch nicht vor. Laut Google-Deutschland-Sprecherin Lena Wagner ist es „nicht möglich, die genaue Anzahl der eingegangenen Anträge auf Unkenntlichmachung von Wohnungen oder Häuser zu ermitteln, da sie nicht eindeutig ist“. Einige Anträge seien beispielsweise doppelt eingereicht worden, einige bezögen sich auf andere Produkte oder seien Spam. „Wir bitten alle Nutzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht in Street View veröffentlicht haben wollen, das Online-Tool zu nutzen“, sagte Wagner weiter. Sobald die endgültige Anzahl der Anträge feststehe, werde das Unternehmen die Zahl bekannt geben.

Heute schon gegoogelt?

Da Google vorerst plant, den Dienst für die 20 größten Städte Deutschlands zu starten, gilt die Frist nur für Gebäude und Grundstücke. Zu den 20 Städten gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Betroffene Hausbesitzer und Mieter können auch im Nachhinein noch die Löschung beantragen. Allerdings wird dann das Haus bzw. Grundstück zum Start von Google Street View zu sehen sein.

Widerspruch ohnehin möglich

Natürlich steht es laut Caspar auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt ihren Widerspruch einzulegen. „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern“, sagte der Hamburger Datenschützer. Der Widerspruch kann sowohl postalisch als auch online eingelegt werden. (dapd)

 

DerWesten

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Kommentare
21.12.2010
16:26
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet
von Juergen Helmerich | #6

Guten Tag,
ich will hier zunaechst was klarstellen:
Ich heisse Juergen `Helmerichs´ und nicht `Helmerich´. Werd versuchen, das zu aendern.
Zu Google streetview:
Wie ich das finde...gut oder nicht?
Antwort: Weder noch, d.h. es geht mir ziemlich am A vorbei, ich bin aber beeindruckt, wie das alles funktioniert. Insofern muss jeder selbst entscheiden, wie schoen oder haesslich sein Haus ist.
Ich will aber noch anmerken, dass es Leute gibt, die Google streetview für ihren Urlaub nutzen und das spricht schon mal fuer sreetview.
Dass jemand von Google z.B. beim Fremdgehen erwischt wurde, hab ich dagegen noch nicht gehört. Falls es einem schaden sollte, ich berate Sie oder dich ganz vertraulich gern, um einer posttraumatischen Belastungsstoerung vorzubeugen.
Vielen Dank!
Pete J. Probe

08.11.2010
06:41
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet
von Juergen Helmerich | #5

Guten Morgen internet,
die Reaktionen auf streetview in Germany sind sympthomatisch...vielfach von Misstrauen gepraegt...
woran das liegt? Wir Deutschen sind im Hinblick auf das Intenet (noch) ein Entwicklungsland.
Warum? Das ist eine interessante Frage, die ich hier zur Diskussion stellen moechte.
So viel von mir vorweg: Es hat etwas mit unserer geschichtlichen Vergangenheit zu tun....
So weit so gut.
Vielen Dank!
Pete J. Probe

12.10.2010
11:45
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet
von trickflyer | #4

am geilsten finde ich die,an deren haus der googledriver gar nicht vorbei gefahren ist.hauptsache einspruch,ich hab ja keine friseur und auch keine parkuhr.

12.10.2010
01:46
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet
von Lichtbringer | #3

Wenn irgendwelche paranoiden Warmduscher aus meinem Mehrfamilienhaus Einspruch eingelegt haben, dann mach ich ein Foto vom Haus und stell das bei Google Earth/Maps ein!

11.10.2010
22:42
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet
von Media06 | #2

Unser gesamtes Haus hat Wiederspruch eingelegt, sowie etliche Nachbarhäuser.

Ich bin mal gespannt...

11.10.2010
21:21
Widerspruchsfrist gegen Google Street View endet
von irgendeinem Ingenieur | #1

Ich wünschte mir, die Bevölkerung würde auch mal so ausführlich, oft und engagiert über Widerspruchsfristen bei vollkommen schwachsinnigen Bauprojekten aufgeklärt.

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