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Was das Leistungsschutzrecht für unsere Nutzer bedeutet

22.03.2013 | 18:02 Uhr
Was das Leistungsschutzrecht für unsere Nutzer bedeutet
Foto: WAZ

Essen.   Die Pläne für ein Leistungsschutzrecht haben am Freitag den Bundesrat passiert. Darum wollen wir als Redaktion kurz klarstellen, was das für die Nutzer unserer Seite bedeutet. Die wichtigsten Punkte dazu hier im Überblick.

Das Wichtigste zuerst: Unsere Nutzer können weiterhin unsere Artikel zitieren, und sie können weiterhin auf uns verlinken. Dazu ist kein Anfrage nötig, keine Freigabe und keine Zahlung.

Wer sich so mit unseren Inhalten auseinandersetzt, bekommt von uns keine Rechnung und keine Post von der Rechtsabteilung. Im Gegenteil: Wir freuen uns über die Auseinandersetzung mit unserer Arbeit.

Online-Chefredakteur Thomas Kloß

Auch eine weitere Sache hat sich durch das Leistungsschutzrecht nicht geändert: Es ist weiterhin nicht erlaubt, lange Passagen von unserer Seite auf andere zu übernehmen. Eine gute Faustregel für eine akzeptable Zitatlänge ist das, was auch die Kollegen von Heise nennen: Die Überschrift plus Vorspann - also der bei unseren Artikeln fett geschriebene Absatz am Textbeginn.

Diese Regeln gelten für Nutzer, die keine explizit werblichen Seiten betreiben. (Nur dadurch, dass dort Anzeigen eingebunden sind, wird eine Seite noch nicht zu einer Werbeseite). Wer hingegen Texte, Fotos oder andere Inhalte von uns zu werblichen Zwecken nutzen will, muss das immer per Anfrage klären. Das geht am leichtesten per Mail.

Thomas Kloß, Chefredakteur

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