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So klappt's mit dem eigenen Webshop

16.01.2009 | 07:43 Uhr

Essen. Wer einen Onlineladen eröffnen will, muss einiges beachten. Ein Leitfaden für die Praxis.

Ein voller Einkaufswagen freut den Webshopbetreiber. (Montage: Bertelmann, Breyer)

Wer seinen eigenen Stand auf dem virtuellen Marktplatz aufbauen will, muss sich gut vorbereiten: Welche Software brauche ich, um meinen Onlineshop einzurichten? Kann ich mit dem Programm überhaupt umgehen? Welche rechtliche Anforderungen muss mein kleiner Internetladen erfüllen? Wie schütze ich mich vor kostspieligen Abmahnungen? Die Liste kann noch fortgeführt werden.

Es gibt also viel zu beachten. Um es Onlinehändlern einfacher zu machen, bieten Unternehmen wie Tradoria (weitere Anbieter siehe Infokasten) auf ihren Internetplattformen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Webshop zu errichten - ohne dass allzu viele Vorkenntnisse erforderlich sind. Neben diesem Rund-um-Service gibt es noch einen weiteren Vorteil: Die Onlineauftritte sind zugleich virtuelle Einkaufsmeilen, auf denen die Käufer bummeln können. Ein einziger Warenkorb für die Produkte aus verschiedenen Shops erleichtert zudem das Bestellen und Bezahlen.

Lösungen für Einsteiger

Für Einsteiger sind schlüsselfertige Webshops eine ideale Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln. „Statt sich mit zu viel Technik und Basisarbeit herumzuschlagen, kann man schnell starten und sich auf das Verkaufen konzentrieren”, sagt Ulrich Hafenbradl von der Trusted Shops GmbH mit Sitz in Köln. Trusted Shops prüft Onlineläden und vergibt Gütesiegel, an denen sich Kunden, die auf der Suche nach einem seriösen Internetgeschäft sind, orientieren können.

Info
Linktipps

Tiefergehende Informationen zum Thema Webshops gibt es im Netz. Hier eine Auswahl:

www.trustedshops.de Unternehmen, das sich mit dem Thema Onlinehandel beschäftigt und Gütesiegel vergibt. Hier ist unter dem Menüpunkt „Presse” die im Artikel erwähnte Umfrage über Abmahnungen von Onlinehändlern zu finden. Unter diesem Link gibt es zudem einen Abmahnungscheck.

www.shopbetreiber-blog.de Viele nützliche Informationen für Webshopbetreiber.

www.gesetze-im-internet.de Webseite des Bundesjustiministerium mit Gesetzestexten.

www.versandhandelsrecht.de Der Internetauftritt zum Versandhandelsrecht wird von dem Rechtsanwalt Rolf Becker aus Köln betrieben.

www.internetrecht-rostock.de Auf dieser Seite informiert die Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen über das Thema Internetrecht.

Bei diesen Anbietern kann man sich unkompliziert einen eigenen Webshop einrichten. Zudem gibt es neben den Shops auch eine virtuelle Einkaufsmeile: www.tradoria.de www.dawanda.de www.yatego.de www.kauflux.de

Auch Strato und 1&1 bieten Webshops an - dann allerdings ohne integrierte Shoppingmeile:www.strato.de www.1und1.de (JaK/NRZ)

Neben technischen Hürden machen vor allem rechtliche Fallstricke dem Onlineverkäufer das Leben schwer. Stichwort: Abmahnung. Oft greifen Konkurrenten oder auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte auf dieses Mittel zurück, um tatsächliche oder angebliche Verstöße zu ahnden - was für den Abgemahnten mit teils hohen Kosten verbunden ist. Das Bamberger Unternehmen Tradoria stellt seinen Webshopinhabern deswegen zentral die Allgemeinen Geschäftsbedingen zur Verfügung. „Wir geben den angeschlossenen Shops für fast alle Bereiche Rechtssicherheit und übernehmen dafür auch das Abmahnrisiko”, so Geschäftsführerin Beate Rank.

Carsten Föhlisch, Justiziar von Trusted Shops, findet es „mutig, so etwas anzubieten”, aber auf jeden Fall sinnvoll. So müssten sich kleine Händler, die ihren Shop nebenher betreiben, nicht noch mit rechtlichen Dingen abmühen.

Laut einer Umfrage von Trusted Shops unter Onlinehändlern ist eine falsche Widerrufsbelehrung der häufigste Abmahngrund. Gut beraten ist ein Shopbetreiber daher, wenn er das Muster des Bundesjustizministeriums in inhaltlich unveränderter Form verwendet. Das gibt es extra für Onlineshops angepasst unter diesem Link. Noch im Oktober dieses Jahres soll dieses Muster als Gesetz verabschiedet und somit „abmahnsicher” gemacht werden, informiert Rechtsanwalt Carsten Föhlisch.

Wichtig: Die Widerrufsbelehrung muss der Kunde während des Bestellvorgangs lesen können. Dafür genügt ein gut ersichtlicher Link auf der Bestellseite, der mit dem Wort „Widerrufsrecht” gekennzeichnet ist, und unmittelbar zu der Belehrung führt. Später muss der Käufer in sogenannter Textform noch einmal über das Widerrufsrecht belehrt werden. Soll heißen: „Dem Käufer nach der Bestellung die Widerrufsbelehrung als Brief, Fax oder Mail zukommen lassen”, erklärt Föhlisch.

Genauso wichtig wie die korrekte Widerrufsbelehrung sind die gesetzlichen Informationspflichten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Hier muss laut Verbraucherzentrale NRW unter anderem Folgendes zu finden sein: vollständiger Name des Unternehmers sowie das Unternehmensregister, in das er eingetragen ist; wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung; Gesamtpreis einschließlich Steuern und sonstigen Preisbestandteilen; Liefer- und Versandkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Gültigkeitsdauer bei befristeten Angeboten.

Ärger mit Abmahnungen

Wer den Informationspflichten nachgekommen ist und zudem auch die Hürde Widerrufsbelehrung genommen hat, sollte sich mit Urheber- und Markenrecht befassen, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen. Ein Beispiel für eine Urheberrechtsverletzung: Ein Onlinehändler vertreibt Schmuck eines bestimmten Herstellers. Dazu darf er nicht ohne Zustimmung die Produktfotos verwenden, die der Hersteller zum Beispiel auf seiner eigenen Internetseite oder in einem Katalog zeigt. Entweder klärt er die Nutzung mit demjenigen ab, der die Rechte an den Fotos hat, oder er greift selber zur Kamera.

Ein Beispiel für eine Markenrechtsverletzung: Der US-amerikanische Computer- und Softwarehersteller Apple hat seinen Firmennamen als Marke eintragen lassen. Die Rechte von Apple werden verletzt, wenn ein Shopinhaber Apple-Produkte verkauft, obwohl er nicht offizieller Vertriebspartner des Konzerns ist.

Minenfeld Onlineshop mögen sich bei all den Fallen, die hier lauern, viele denken. Um gut gerüstet zu sein, lohnt ein Besuch der Internetseiten, die im Infokasten aufgelistet sind. (NRZ)

Jasmin Kleemann

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Kommentare
07.09.2010
15:55
So klappts mit dem eigenen Webshop
von ERP Software für eCommerce | #10

Wichtig sollte auch für Einsteiger eine Anbindungsmöglichkeit an eine ERP-Software sein. Nehmen die Umsätze schnell zu, kann diese helfen dennoch eine professionelle Organisation und Abwicklung zu garantieren...

25.08.2010
16:57
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Dave81 | #9

Für Neulinge der E-Commerce-Branche lohnt sich Tradoria allemal. Wer möchte sich denn schon in der Startphase mit der Software etc. auseinandersetzen, statt sich um die Funktionstüchtigkeit des Geschäftsmodells zu kümmern.

17.02.2009
20:44
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Omori | #8

Hm, ehrlich gesagt finde ich den Artikel etwas oberflächlich. Es werden nur ein paar Themen angerissen, aber der Anspruch So klappts mit dem eigenen Webshop wird nicht ganz erreicht

30.01.2009
09:00
So klappts mit dem eigenen Webshop
von J. Glinka | #7

@ #6: das Modell von tradoria ist O.K.
Jeder neue Dienstleister braucht Zeit, Traffic zu generieren. Die Abverkaufsquote liegt sicher auch am Sortiment und am Preis.

24.01.2009
04:49
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Benardos | #6

tradoria kann man leider vergessen,
wenigs Visits und erbärmlich geringe Abverkaufsquote, hinzu kommen hohe Verkaufsgebühren.

Positiv hervorzuheben ist die Freundlichkeit der Mitarbeiter.

20.01.2009
14:43
So klappts mit dem eigenen Webshop
von B.Kla | #5

Ich hätte mir einen etwas umfassenderen Artikel gewünscht. Ich muss meinem Vorredner (#2) leider zustimmen, dass ich bei diesem Titel etwas mehr, als das Geschriebene erwartet habe.

Vielleicht das nächste Mal.

19.01.2009
23:23
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Steffen Griesel | #4

Die Alternative zu einer bloßen Shopsoftware ist ein eCommerce Komplettsystem. Da ist der Shop integriert, aber auch eine Warenwirtschaft oder Schnittstellen, um auf den großen Marktplätzen wie z..B. eBay und Amazon sowie über Preissuchmaschinen automatisiert zu verkaufen. Mein Tipp: www.plentyMarkets.de

19.01.2009
11:15
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Victor knor | #3

tradoria ist einer von vielen Anbietern. Aber hier wird sich gezielt um kleine Händler gekümmert. Leider bleiben die Kosten für Händler außer Betracht. Diese sind unverhältnismäßig hoch. Händler die rechnen können wechseln die Onlineplattform spätestens nachdem sie alle Kosten addiert haben. Der DHL Rahmenvertrag ist nur für einige Händler günstig. Wer Kleinartikel verschickt ist mit einem Einschreibebrief sehr gut bedient.

Das Argument Rechtssicherheit im Abmahnfall überzeugt nicht. Tradoria behauptet dies. In meinem ganz konkreten Fall mußte ein Gerichtsverfahren die Kostenfrage klären. Erst dann hat tradoria die Kosten übernommen.

Für Einsteiger ist tradoria eine tolle Sache. Aber nur wer keine Vergleiche kennt. Wie lange ist man Einsteiger?

16.01.2009
12:52
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Michael Bartos | #2

Der Artikel geht außerdem nur auf einen kleinen Teil der Problematik ein. Unter dem Titel hätte ich etwas mehr erwartet.

16.01.2009
10:26
So klappts mit dem eigenen Webshop
von Jörg Glinka | #1

Kleine Ergänzung:
Für Einsteiger ist Tradoria sicherlich ein tolles Modell.

Wer jedoch eine individuell konfigurierbare Shop Software mit Schnittstellen zu ERP- oder Warenwirtschaftssystemen sucht, für den ist eine durch Trusted Shops vorzertifizierte Shop Software wie z.B. Applicas (www.applicas.de) die richtige Wahl.

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