Das aktuelle Wetter NRW 22°C
Ab 1. Juni

Nachrichten aus dem Internet ohne Moderator

07.02.2012 | 17:53 Uhr
Nachrichten aus dem Internet ohne Moderator
Das Logo der ARD. Foto: dapd

Erfurt.   Am 1. Juni beginnt eine halbjährige Testphase des ARD-Projekts „TagesWebSchau“. In zweieinhalb Minuten werde damit täglich ein Überblick über Nachrichten und Neuigkeiten aus dem Internet gegeben. Ein Moderator fehlt.

Am 1. Juni beginnt die sechsmonatige Testphase des neuen ARD-Projekts „TagesWebSchau“. In zweieinhalb Minuten werde damit täglich ein Überblick über die Nachrichten und Neuigkeiten aus dem Internet gegeben, sagte ARD-Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz in Erfurt nach der ARD-Intendantensitzung. Ziel sei es, ein junges Publikum mit relevanten Informationen in bewährter Qualität zu versorgen.

Das Format werde nicht moderiert. Es bestehe zum großen Teil aus Videos und Grafiken und habe ein „schnelleres Tempo“. Aufgegriffen würden dabei auch Themen, die nicht in der „Tagesschau“ vorkämen, die jungen Leute aber interessierten, sagte Schmitz weiter. Die „TagesWebSchau“ sei unter anderem auf den Internetseiten von Hörfunksendern verfügbar. (dapd)

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6326497/create

Aktuelle Fotos und Videos
Anstehen fürs neue iPad
Bildgalerie
Apple-Tablet
Merkel auf Kanzlerrundgang
Bildgalerie
CeBIT 2012
Neuheiten auf Elektronikmesse
Bildgalerie
Technik
Das iPhone hat Geburtstag
Bildgalerie
Handys
Aus dem Ressort
"Diablo 3" im Test - Suchtfaktor trotz Serverproblemen
Diablo 3
Teufelsaustreibung 3.0: Nach holprigem Start läuft Diablo 3 zu alter Stärke auf - trotz zahlreicher Neuerungen, die bei Fans der Action-Rollenspielreihe für Unmut sorgen. Blizzards Werk bleibt einfach ein interaktives Suchtmittel sondergleichen mit temporeichen Einfällen und fulminanten Schlachten.
Foto Text
Internetanschluss - Eheleute haften nicht für Partner
Internet-Recht
Wenn Eheleute gemeinsam einen Internetanschluss nutzen, haften sie nicht grundsätzlich für ihren Partner, falls es dabei zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Montag entschieden. Hintergrund war eine Abmahnung wegen missbräuchlichen Downloads von Computerspielen.