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Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen

15.02.2012 | 09:51 Uhr
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
Die Justiz will jetzt auch Nutzer des Film-Streamportals kino.to strafrechtlich verfolgen.Foto: Screenshot: GVU

Dresden/Essen.   Nach den ersten Verurteilungen von Betreibern des stillgelegten Internet-Filmportals kino.to will die Justiz erstmals in Deutschland auch gegen Nutzer des Film-Streamdienstes vorgehen. Vermutlich mehrere Hundert kino.to-User, auch in NRW, müssen nach Auskunft der Ermittler in Dresden mit einer Anzeige rechnen.

Neue Runde im Millionen-Verfahren gegen das Internet-Filmportal kino.to: Nach den ersten Urteilen gegen Betreiber und Helfer des illegalen Film-Streamdienstes kommen erstmals in Deutschland auch Nutzer des Portals ins Visier der Justiz. Dabei wollen sich die Ermittler in der Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf "Premium-Kunden" und "Vielnutzer" von kino.to konzentrieren.

Über kino.to konnte man kostenlos und per Mausklick aktuelle Kinofilme am Computer gucken - allerdings unter Missachtung der Urheberrechte. Kino.to war von September 2007 bis zum 6. Juni 2011 online und gehörte nach Informationen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) zu den 50 meistbesuchten Webseiten bundesweit.

Wegweisendes Gerichtsurteil: Auch Internet-Links können strafbar sein

Das Portal war ein Millionengeschäft - für die Macher. Bei Razzien in u.a. bundesweit 20 Wohnungen, Geschäftsräumen und Rechenzentren hatten Ermittler im vergangenen Jahre eine Million Gigabyte Daten, 2,5 Millionen Euro und "mehrere Limousinen der Luxusklasse" der in Leipzig ansässigen Betreiber von kino.to beschlagnahmt. Laut GVU bot kino.to kurz vor der Stilllegung 92 aktuelle Kinofilme, mehr als 22.800 Spielfilme und 2618 TV-Serien zum kostenlosen Herunterladen an - allesamt Raubkopiert. Während die Filme für Nutzer kostenlos waren, warf das Portal sein Geld vor allem durch Werbung ab, darunter waren, laut GVU, auch zahlreiche Abo-Fallen.

Video
Auckland, 25.01.12: Der in Neuseeland wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Web-Plattform Megaupload, Kim Schmitz alias Kim Dotcom, bleibt vorerst im Gefängnis. Ein Richter lehnte die Freilassung auf Kaution ab.

Dass nun auch Nutzer zur Verantwortung gezogen werden sollen, fußt auf den ersten vier rechtskräftigen Urteilen gegen drei Betreiber und einen aus Hilden bei Düsseldorf stammenden Helfer von kino.to. Den als "besonders aktiver Film-Uploader" tätigen 25-Jährigen Dennis B. verurteilte das Amtsgericht Leipzig zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Die anderen erhielten Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahre und keine Bewährung.

Für die Generalstaatsanwaltschaft ist das der Schlüssel, nun auch gegen User von kino.to vorzugehen. Weil der Richter in Leipzig erstmals in rechtsgültig klar gestellt hat, dass auch das Verbreiten von Raubkopien über Internet-Links eine Urheberrechtsverletzung ist. Damit ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch das Nutzen der Links strafbar.

Vier bis fünf Millionen Seitenaufrufe täglich bei kino.to

Welche Nutzer genau nun mit einem Strafverfahren oder einer Geldbuße rechnen müssen, steht laut Justizsprecher Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein "noch nicht fest". Es könnten mehrere Hundert sein, wobei die tatsächliche Zahl der "Premium-Kunden" noch deutlich höher ist. Nach Erkenntnissen der Justiz hatten wurde die Seite kino.to täglich vier- bis fünf Millionenmal aufgerufen. "Wir wollen nicht alle User kriminalisieren", sagt Oberstaatsanwalt Klein. Die Ermittler erhoffen sich von ihrer Arbeit allerdings "einen erheblichen Abschreckungseffekt". Klein: "Wir haben alle Daten, die wir für unsere Ermittlungen brauchen".

Unterdessen kämpft man beim GVU längst mit Nachfolge-Portalen, wie etwa kinox.to, die schon kurz nach der Schließung von kino.to sozusagen aus dem Boden geschossen waren. Auch dort lassen sich per Mausklick Dutzende Kinofilme kostenlose abrufen, aktuell etwa "Muppets", "The Descendants" oder "Dame König As Spion". "Die bisherigen Urteile gegen kino.to haben rechtlich einiges geklärt", sagt GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Das Unrechtsbewusstsein von Nutzern, "gerade bei den sogenannten 'Digital Natives'", sei hingegen noch nicht nachhaltig geweckt worden.

Dagobert Ernst

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Kommentare
17.02.2012
11:37
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von DerNachdenker | #42

Und was hat das damit zu tun?

17.02.2012
08:54
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von pizaro | #41

lächerlich
in einem land in dem ein c. wulf von der politik getragen wird .

17.02.2012
07:51
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von DerNachdenker | #40

Leider ist dieser Artikel wieder mal nur sehr oberflächlich. Der Staatsanwaltschaft geht es um Folgendes: Verfolgt werden sollen sogen. "Premium-User". Diese haben für Accounts mit schnellen und werbefreien Zugängen bezahlt. Damit haben sie die Logistik der Raubkopierer mit-finanziert und unterstützt. Darum soll ermittelt werden.

Der § 106 UrhbG ist ein Antragsdelikt. Die STA kann ohne Antrag also nur tätig werden bei einem öffentlichen Interesse. Dieses könnte bei den o.g. eventuell(!) bestehen.

Für eine bessere Berichterstattung empfehle ich den Ursprungsartikel der Welt oder den des Spiegel.

16.02.2012
23:45
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von happyindortmund | #39

Wie viele dieser total blöden Filme würden versnaden, wenn sie tatsächlich auf zahlendes Publikum angewesen wären. Ich glaube, das ist nur Show der Macher von GEMA und Co, um ihre Gehälter zu rechtfertigen.
Vollkommen lahm.

16.02.2012
22:18
"legitim" ist nicht gleich "legal"
von Comedian | #38

Die Nutzer von kino.to mögen sicherlich viele Gründe gehabt haben, diese Schnorrer-Datenbank für LEGITIM zu erachten – sei es, weil ihnen die Kinokarte zu teuer ist oder weil die "böse Filmindustrie" sowieso zu viel verdient, etc. etc. Die Argumente sind ja hinlänglich bekannt.

Es war aber als offensichtliche Tatsache erkennbar, daß Kino.to auf keinen Fall LEGAL gewesen sein kann.

Wer als Nutzer dann so unglaublich dämlich war, den Betreibern von kino.to für einen Premium-Zugang den eigenen Namen, die Anschrift und die Kontonummer (!) zu verraten, muß einfach bestraft werden – allein schon wegen der Dummheit. Ich habe jedenfalls kein Mitleid.

16.02.2012
12:54
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von Dr.Seltsam | #37

Die Anbieter haben es selbst in der Hand..
Die Digitalisierung stellt einfach vieles infrage, was für analoge Medien noch galt.
Da nutzen auch keine hinkenden Vergleiche.

Obwohl einen Hätte ich auch:
Da steht ein Obsthändler und verkauft Äpfel.
Aber um zu dem zu gelangen, muss ich über Mauern steigen, mich an Toren ausweisen und darf sie nur in einem Korb transportieren, den ich vom Obsthändler bekomme.
Aber auf dem Weg stehen rechts und links überall Apfelbäume.

Medien lassen sich verlustfrei vervielfältigen, tausende Gigabyte Daten lassen sich ohne großen Aufwand speichern, schnelle Breitbandverbindungen machen es möglich, dass man auch mehrere Gigabyte Daten in annehmbarer Geschwindigkeit auf den Rechner bringt.

Die Musik- und Literaturverlage, die Filmverleiher sollten ihr Angebot endlich dem Digitalzeitalter anpassen.
Die Konsumenten sind bereit Geld auszugeben, wenn sie dafür eine vernünftige Gegenleistung bekommen.

16.02.2012
10:03
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von duslip | #36

Die Nutzer bestrafen ist doch völiger Schwachsinn!
Im Gegensatz zu Uploadern liegt hier nur eine viel unbedeutendere Rechtsverletzung vor, auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht, da ja nichts weitergegeben wurde. Es wäre also höchstens wie ein Ladendiebstahl zu bewerten und selbst das bekäme man kaum durch, da bei einem Stream die Daten nicht dauerhaft gespeichert werden.

1 Antwort
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von TrollUser | #36-1

also wenn ich im supermarkt einen lutscher nehme, den anlecke udn wieder zurück lege ... das müsste nach der argumentation auch legal sein. habe ja nichts geklaut.

16.02.2012
09:29
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von Kokomo | #35

@ Pater_Brown | #34

nach dieser Logik darf ich mir dann ja auch mal nen Porsche klauen, da muss ich sonst einfach zu lange für sparen.

15.02.2012
22:22
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von Pater_Brown | #34

wie oft hat ein arbeitsloser denn mal die möglichkeit ins kino zu gehen und sich nen film anzuschauen? ein kinobesuch kostet heute mal locker 20 euro da muss man ja fast 2 tage von leben....

2 Antworten
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von TrollUser | #34-1

und? - wie oft kann ein normaler arbeitnehmer sich einen porsche kaufen? da muss man mehrere jahre von leben ...

Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von der_Alstadener | #34-2

Man Pater_Brown sie leben aber echt nicht schlecht bitte zeigen sie mir doch einmal einen Hartz4 Bezieher der ganze 10,00€, nur zum Leben, pro Tag zur Verfügung hat.
Und was sie über die Kinopreise schreiben ist auch Quatsch ich zahle für einen Kinobesuch genau 6,50 € bis max. 7,50 €.
Bevor man hier was Postet sollte man doch sein Gehirn einschalten und genau überlegen.
Glück auf

15.02.2012
21:32
Kino.to - Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen
von Pucky2 | #33

Jetzt lässt sich die deutsche Justiz also vor den Karren der Inkassobüros der Filmmultis spannen. Selbst wenn die Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, da personenbezogenen Daten sind da und die Rechtsanwälte können munter abmahnen.

Ach könnten mir einige Vor-Kommentatoren mal genau definieren, was eine offensichtlich illegale Internet-Seite ist. Auf Youtube sind auch viele Beiträge, die mit Sicherheit gegen das Urheberrecht verstoßen, soll jeder Youtube-Nutzer nun auch Post vom Staatsanwalt bekommen?

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