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Facebook-Konto muss nicht beschlagnahmt werden - Angeklagter kooperiert

23.02.2012 | 16:05 Uhr
Facebook-Konto muss nicht beschlagnahmt werden - Angeklagter kooperiert
Darf ein Richter ein Facebook-Konto beschlagnahmen? - Diese Frage wird am Amtsgericht Reutlingen wohl doch nicht beantwortet.Foto: dapd

Reutlingen.  Dem Reutlinger Amtsgericht bleibt die Entscheidung wohl erspart, ob ein Richter sich Zugang zu einem Facebook-Profik verschaffen darf. Der Angeklagter, der via Facebook Tipps zu einem Wohnungseinbruch bekommen haben soll, hat angekündigt, kooperieren zu wollen. Der Fall hätte Geschichte schreiben können.

Nach einem Wohnungseinbruch muss das Facebook-Konto eines Angeklagten vom Amtsgericht Reutlingen möglicherweise doch nicht beschlagnahmt werden. Der wegen Beihilfe zu Wohnungseinbruch Beschuldigte habe signalisiert, er wolle sein Konto von sich aus offenlegen, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung am Donnerstag. "Er zeigt sich kooperativ."

Nach Angaben des Gerichtssprechers wurde ein Rechtshilfeersuchen gestellt, das bei den zuständigen Stellen in Irland eingegangen sei. Facebook hat in Irland seinen europäischen Firmensitz. Daten lägen aber bislang noch nicht vor. Mit der Beschlagnahmung des Facebook-Accounts zur Nutzung als Beweismittel könnte das Reutlinger Amtsgericht deutsche Rechtsgeschichte schreiben . Laut dem Gerichtssprecher ist kein ähnliches Verfahren bekannt. (dapd)

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Kommentare
23.02.2012
16:42
Facebook-Konto muss nicht beschlagnahmt werden - Angeklagter kooperiert
von Bronkhorst | #1

Kann man den entsprechenden Schriftverkehr nicht einfach löschen oder werden auch gelöschte Nachrichten bei FB nachhaltig gespeichert?

3 Antworten
Facebook-Konto muss nicht beschlagnahmt werden - Angeklagter kooperiert
von Olperin | #1-1

Meines Wissens werden auch "gelöschte" Inhalte gespeichert und ausgewertet.

Facebook-Konto muss nicht beschlagnahmt werden - Angeklagter kooperiert
von neheimer | #1-2

Daten werden bei facebook auch nach Löschung gespeichert.
siehe auch : http://www.stern.de/tv/sterntv/schritt-fuer-schritt-erklaert-so-kommen-auch-sie-an-ihre-facebook-daten-1735363.html

Facebook-Konto muss nicht beschlagnahmt werden - Angeklagter kooperiert
von Bronkhorst | #1-3

Zitat aus dem Link zum Stern Artikel
"Achtung: Wer darunter Daten findet, die eigentlich schon gelöscht wurden, ...
...der sollte die Initiative Europe versus Facebook oder die Irische Datenschutzbehörde Irish Data Protection Comission kontaktieren - und seinen Fall melden."


Damit währe eine Nutzung von gelöschten Inhalten auch vor Gericht doch gar nicht zulässig oder?

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