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Deutsches Datenschutzrecht gilt jetzt auch für Facebook

20.02.2010 | 13:12 Uhr
Deutsches Datenschutzrecht gilt jetzt auch für Facebook

Berlin/Hamburg.Facebook-Nutzer können ab sofort auf die Einhaltung deutscher Datenschutzregeln pochen. Nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten lässt sich dies nun vor deutschen Gerichten durchsetzen. Eine Facebook-Niederlassung in Hamburg macht’s möglich.

Gegen Datenschutzverletzungen des Internet-Netzwerks Facebook kann ab sofort auch in Deutschland rechtlich vorgegangen werden. Seit das Unternehmen eine Niederlassung in Hamburg eröffnet habe, sei es dazu verpflichtet, das deutsche Recht zu beachten, sagte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, am Samstag im Deutschlandradio Kultur.

Laut Schaar ermöglichen die Nutzer Facebook den Zugriff auf die Adressverzeichnisse ihres Computers, oft ohne es zu wissen. Doch bislang habe es kaum rechtliche Möglichkeiten gegeben, deutsche Facebook-Nutzer vor einer unerwünschten Verwendung ihrer Daten - dem so genannten Synchronisieren - zu schützen. Nun aber „gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist“, sagte Schaar.

Bisher nur um amerikanisches Recht gekümmert

Nach Ansicht des Datenschützers wird es allerdings „aller Erfahrung nach keine ganz einfache Aufgabe werden, Facebook dazu zu bringen, bestimmte Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und Praktiken einzustellen oder zu verändern“.

Das US-Unternehmen habe sich bislang auch in Europa „nur um ihr amerikanisches Recht“ gekümmert. Auch mit Google habe man auf europäischer Ebene lange diskutieren müssen, obwohl die Firma bereits mit Niederlassungen in Europa vertreten sei. (afp)

DerWesten

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