Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet
07.07.2010 | 12:39 Uhr 2010-07-07T12:39:00+0200
Hamburg.Erstmals wurde in Deutschland ein förmliches Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Das Speichern von Daten Dritter ist laut Hamburger Datenschutzbeauftragtem Caspar „unzulässig“.
Erstmals ist in Deutschland gegen das soziale Online-Netzwerk Facebook ein Bußgeldverfahren wegen der Datenspeicherung von Dritten eingeleitet worden. In den vergangenen Monaten seien viele Beschwerden von Bürgern eingegangen, die besorgt seien, dass Facebook über ihre Adressen verfüge und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen habe, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der in Deutschland für Facebook zuständig ist, am Mittwoch. Die Behörde halte das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für „datenschutzrechtlich unzulässig“. Facebook hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen bis zum 11. August Stellung zu nehmen.
Daten werden zu Vermarktungszwecken genutzt
Hintergrund ist den Angaben zufolge die anhaltende Praxis des Netzwerks, im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten. Dabei würden auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.
Zwar verfügen laut Caspar auch andere soziale Netzwerke über derartige Funktionen. Sie führten aber nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des jeweiligen sozialen Netzwerks gehörten, dauerhaft gespeichert würden. „Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen“, erklärte er weiter. Bei einer Zahl von mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sei dies „eine beunruhigende Vorstellung“. (apn)
0mitdiskutieren