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Google Street View

Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz

16.08.2010 | 12:09 Uhr

Essen.Die Einsprüche gegen den virtuellen Straßenatlas Street View können ab heute eingereicht werden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bemängelte jedoch, dass die vom amerikanischen Unternehmen eingeräumte Frist viel zu kurz sei.

Solche Google-Fahrzeuge - hier in Berlin - haben bundesweit Straßen mit einer Spezialkamera abgefilmt. Foto:ddp

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die vierwöchige Widerspruchsfrist für den umstrittenen Straßenbilderdienst Street View von Google als zu kurz kritisiert. Vor allem für Bundesländer, in denen derzeit Ferien seien, halte sie „eine Verlängerung für zwingend erforderlich“, sagte Aigner am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Sie werde deswegen weiter mit Google über eine Ausdehnung der Frist verhandeln, sagte die Ministerin.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Widerspruchsregelung des Internetanbieters Google zum Street-View-Dienst. „Der Widerspruch sollte nicht nur in einem engen Zeitfenster, sondern auf Dauer ermöglicht werden“, sagte Schaar. Außerdem warnte er, dass es nicht dazu komme dürfe, „dass Google die persönlichen Identitfikationsdaten, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens anfallen, auf Dauer zentral speichert oder gar zu anderen Zwecken verwendet.“

Generell halte er es aber für ein positives Signal, dass Google zugesagt habe, die „Widersprüche gegen die Darstellung des eigenen Hauses in Google Street View zu berücksichtigen.“ Er erwarte, dass vor der Veröffentlichung der ersten Street View-Aufnahmen alle Widersprüche bearbeitet seien.

Widersprüche ab sofort möglich

Der US-Internetkonzern Google will Mietern und Hausbesitzern in Deutschland ab dieser Woche ermöglichen, bis 15. September mit einer speziellen Anwendung Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser einzureichen. Allerdings nannte der Konzern auch am Montag keinen genauen Termin, ab wann die Widersprüche möglich sein werden. Widersprüche per Brief oder E-Mail können nach Angaben des Unternehmens bereits eingereicht werden.

Google hatte angekündigt, Street View noch in diesem Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. (afp/ddp)

DerWesten

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Kommentare
19.08.2010
12:50
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von ruhrpottfan | #12

das theater gegen street-view ist doch nur ein politisches ablenkmanöver von politikern die noch nicht einmal die gesetzgebung für das vorhaben kennen.
wie bereits geschildert kann niemand verhindern das fassaden die zum öffentlichen raum gehören fotografiert und veröffentlicht werden.

18.08.2010
11:39
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von obernferst | #11

Zu Aigner passt nur ein Wort: Unfähigkeit.

17.08.2010
21:29
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von Friedhelm Lemke | #10

So ein Schwachsinn, was da für ein Theater um StreetView gemacht wird. Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute im Internet in irgendwelchen Filmen z.B. bei youtube u.a. zu sehen sind und dieses garnicht wissen.
Solange über solche Kleinigkeiten so riesige Diskussionen stattfinden geht´s dem deutschen Michel wohl gut.

16.08.2010
17:34
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von Gast aus NRW | #9

Wie will mann denn raus bekommen das mann auf einem irgendwelchem Foto drauf ist. Woher weiss ich denn wo ich gestern vor drei Monaten war?Wie kann ich kontrollieren das ich unkenntlich gemacht worden bin wenn ich nicht weiss ob ich drauf bin?
Also verbieten.

16.08.2010
17:29
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von Gast aus NRW | #8

Also wenn ich Bund/Land und Kommune wäre, so würde ich eine Lizenzabgabe verlangen. Schließlich werden die Städte von den örtlichen geplant etc. und instandgehalten welches die Bürger zahlen.
Damit hätten alle Bürger was davon.

16.08.2010
17:06
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von api | #7

Das Google Street View in Dutschland kommt ist schon über 2 Jahre bekannt. Aber Frau Aigner und ihr zuständiges Ministerium leben wohl in einer anderen Welt.

16.08.2010
16:33
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von Dr.Seltsam | #6

@5 StudioVz

Es gibt überhaupt keine Handhabe für ein Einschränken des Spielraums.

Die Fassade gehört nunmal nicht zur Privatsphäre.
Wenn man das grundsätzlich ändern möchte, muss ein entsprechendes Gesetz her.

Wie sollte das allerdings formuliert werden?
Es kann ja nicht sein, dass jeder Schnappschuss im Wohngebiet zukünftig genehmigungspflichtig sein soll..

16.08.2010
16:21
Blockierter Kommentar.
von StudioVz | #5

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

16.08.2010
15:03
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von fotostar | #4

Das habe ich mir fest vorgenommen: alle unkenntlich gemachten Häuser und Wohnungen in meinem Wohnumfeld werde ich mit eigenen Fotos nachbessern. Kann mir niemand verbieten... :-))

16.08.2010
15:03
Aigner findet Einspruchsfrist zu kurz
von Klaus0815 | #3

Kann man bei Streetview nicht sogar eigene Bilder noch einstellen? Dann könnten böswillige Zeitgenossen sogar die verpixelten Häuser nachträglich im StreetView ergänzen. ;-)

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