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Urteil

Administrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt

07.12.2011 | 15:49 Uhr
Administrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt
Drei Jahre Gefängnis fürs Filme-Hochladen: Der Hauptadministrator von kino.to ist heute zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Leipzig.  Das Internet-Filmportal Kino.to war vor einigen Wochen gelöscht worden, die Betreiber wurden ermittelt und vor Gericht gestellt. Martin S., 27 und Hauptadministrator der Seite wurde heute zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er soll 23.000 Raubkopien ins Netz gestellt haben.

Ein weiterer früherer Betreiber des illegalen Internet-Filmportals Kino.to ist zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-jährigen Hauptadministrator Martin S. der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werk in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Martin S. allein 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hatte. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte sei "das Aushängeschild, Gesicht und die Stimme von kino.to" gewesen. Von August 2009 bis zu seiner Verhaftung im Juni 2011 soll er Hauptadministrator der Internetseite gewesen sein. Damit hatte er, wie die Ermittler errechneten, innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Abzug seiner Ausgaben Einkünfte in Höhe von rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt.

Dem Angeklagten ging es hauptsächlich um Geld

Richter Mathias Winderlich erklärte in seiner Urteilsbegründung, dem Angeklagten sei es vorrangig darum gegangen, Geld zu verdienen und "schnell und unkompliziert zu Geld zu kommen". Die Einnahmen überstiegen das Einkommen "eines großen Teils der Bevölkerung bei weitem". Martin S. soll einen Großteil seiner Einnahmen für seinen Lebensunterhalt ausgegeben haben.

Der Staatsanwalt hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten plädiert, der Richter folgte mit seinem Urteil dem Antrag von Verteidiger Matthias Luderer. Der Haftbefehl gegen Martin S., der seit Anfang Juni in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde aufgehoben. Michele Marsching von der Piratenpartei in NRW hält die Verurteilung für gerechtfertigt. "Hier ging es nicht um Privatkopien - der Mann hat damit richtig Geld verdient. Gegen ein Urteil ist dagegen aus unserer Sicht nichts einzuwenden." Privat findet Marsching das Urteil dagegen relativ hart.

Ermittlungen gegen mehr als 20 weitere Betreiber

Bluhm berichtete, dass sich fünf andere Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft befinden, gegen sechs weitere Beschuldigte seien die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to.

Der Richter lehnte den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, das Urteile gemäß Paragraf 111 des Urheberrechtsgesetzes öffentlich bekannt zu machen. Er begründete dies mit der Anwesenheit von Journalisten während des Prozesses und damit, dass das erste Urteil gegen einen Webdesigner, der für kino.to gearbeitet hatte, "in Internetforen schon breit besprochen" worden sei.

Die Verteidigung hat das Urteil bereits akzeptiert

Am vergangenen Freitag hatte Winderlich gegen den 33 Jahre alten Marcus V. eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt, der wegen des gleichen Vorwurfs angeklagt und verurteilt worden war. Beide Urteile sind rechtskräftig, da in beiden Verfahren unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Verteidigung und die Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärt hatten.

Für kommende Woche ist am Amtsgericht Leipzig eine weitere Verhandlung gegen einen ehemaligen Betreiber von kino.to vorgesehen. Am Landgericht Leipzig sind drei Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft eingegangen.

Charlotte Theile (mit Material von dapd)

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Kommentare
08.12.2011
00:15
Administrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt
von wahlpottler | #3

Man sollte das Strafrecht reformieren und bei allen Straftaten, die lediglich einen wirtschaftlichen Schaden verursacht haben, statt einer Gefängnisstrafe Hausarrest mit GPS-basierter Fußfessel verhängen. Die Verurteilten sollten weiterhin einer geregelten Arbeit nachgehen und abgesehen vom Existenzminimum alle ihre Einkünfte zur Tilgung des entstandenen Schadens aufwenden; konkret in diesem Fall die illegal erwirtschafteten 210.000 Euro.
Das hätte nicht nur den Vorteil, dass die Allgemeinheit eben nicht noch Geld zuschießen muss, um die Verurteilten im Gefängnis zu halten - zusätzlich würden die Veruteilten sogar noch Geld verdienen, welches zur Entschädigung verwendet werden kann. Gleichzeitig könnte aber auch sichergestellt werden, dass durch die elektronische Fußfessel der Hausarrest eingehalten wird und eine gewisse Bestrafung erfolgt.
Für Straftaten gegenüber Menschen mit körperlichen Schädigungen sollte dies natürlich nicht gelten. Eventuell auch nicht für seelische Schäden, wobei hier sehr genau abgewogen werden muss.

07.12.2011
19:06
Administrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt
von boxensport | #2

Warum ist das jetzt schlimmer als Gutnberg? Beide haben mit geklauten Daten eine Menge Geld gemacht?

07.12.2011
16:32
Hau ich denn ab
von bellator | #1

Soisset in Deutschland , Gewalttäter und Kinderschänder bekommen bewährung und minnimalstrafen. Das soll nicht heißen das ich sowas gut finde aber es fehlt wiedereinmal
Das Augenmaß . Wirtschaftliche Interessen haben Deutschland nu mal einen höheren Stellenwert .

3 Antworten
Administrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt
von Papageiengeplapper | #1-1

Genauso isses #1. Prügelnde Mehrfach-Gewalttäter bekommen fast immer Bewährung und dürfen ihre Umgebung weiterhin gern terrorisieren. Es leiden ja nur Bürger darunter. Aber wehe, es wird raubkopiert - dann gibt es die volle Härte des Gesetzes. Keine Frage: das war kein Kavaliersdelikt und die Strafe ist angemessen. Die Verschonung von sozialfeindlichen Elementen wie U-Bahn-Prüglern und ähnlichen Typen ist aber absolut unakzeptabel und muss viel härter bestraft werden als ein Raubkopierer. Oder ist Geld mehr wert als Leib und Leben ?

Hau ich den ab
von Fernglas | #1-2

Dem stimme ich voll zu. Winkeladvokaten u. die sogenannten Richter sind einfach nur Spielbälle der Medien, Politik etc. Man kann die Jungs verhaften, aber ihre Ehre u. ihr Wissen kann keine Haftstrafe brechen. Nach 3 Jahre (wahrscheinlich schon früher) wird weitergemacht....halt nur anders u. besser.

Administrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt
von Hagener80 | #1-3

Ich stimme auch zu, dass wirtschaftliche Interessen immer vor menschliche gestellt werden.
Und zu Ihnen, Fernglas, dass in 3 Jahren weitergemacht wird, vermutlich schon früher: Die Seite war zwar im August noch etwas holprig, mittlerweile ist der Standard aber genauso wie vorher: kinox.to! Oder auch bekannt: movie2k.to! Und viele andere...

Dass das nicht mehr unterbunden werden kann, war doch auch ziemlich klar, oder?

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