Bei Verspätungen steht Fluggästen Entschädigung zu
19.11.2009 | 18:06 Uhr 2009-11-19T18:06:00+0100
Luxemburg. Flugpassagiere haben künftig bei Verspätungen ab drei Stunden ein Anrecht auf Entschädigung. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Damit finden die Regelungen für annullierte Flüge auch bei Verspätungen Anwendung.
Wer nach einem Flug mindestens drei Stunden zu spät an seinem Ziel ankommt, hat Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und schaffte damit mehr Klarheit für Flugreisende. Bisher war ein Ausgleich nur bei Flugausfällen garantiert.
Immer wieder waren Passagiere abgewiesen worden, die für ewig lange Wartezeiten eine Entschädigung verlangten. In diesem Fall hatten Fluggäste aus Deutschland und Österreich geklagt, weil sie Verspätungen von 25 beziehungsweise 22 Stunden hinnehmen mussten. Die betroffenen Gesellschaften Condor und Air France weigerten sich aber, Schadenersatz zu zahlen. Sie verwiesen darauf, dass laut EU-Verordnung ein Ausgleich lediglich bei Annullierungen vorgesehen ist.
Nicht bei Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände
Das höchste EU-Gericht hielt es allerdings nicht für gerechtfertigt, Passagiere verspäteter Flüge anders zu behandeln. Fluggäste einer kurzfristig gestrichenen Verbindung hätten schließlich selbst dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie auf eine andere Maschine umgebucht würden – dadurch aber drei Stunden später an ihrem Ziel einträfen als geplant, heißt es in dem Urteil.
Der Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings nicht, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde und die Fluggesellschaft sie deshalb nicht verhindern konnte – was zum Beispiel bei schweren Unwettern der Fall wäre.
Die Ausgleichszahlungen für Passagiere sind nach Entfernung gestaffelt: Bei einer Strecke bis 1500 Kilometer beträgt die Pauschale 250 Euro, bei Flügen bis 3000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen und bei Langstreckenflügen 600 Euro.

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